Hallo zusammen, nach Ablauf des 2-jährigen Mietvertrages tritt automatisch eine Verlängerung des Mietvertrages ein, wenn keiner der beiden Parteien etwas unternimmt?? Wann muss der Vermieter Bescheid geben, dass das Mietverhältnis nicht verlängert wird. Und sollte es sich verlängern, dann um wiederum 2 Jahre oder lediglich 1 Jahr?
Gruß und Dankeschön, mablo
Hallo,
nach Ablauf des 2-jährigen Mietvertrages tritt
automatisch eine Verlängerung des Mietvertrages ein, wenn
keiner der beiden Parteien etwas unternimmt?? Wann muss der
Vermieter Bescheid geben, dass das Mietverhältnis nicht
verlängert wird. Und sollte es sich verlängern, dann um
wiederum 2 Jahre oder lediglich 1 Jahr?
was heißt „2-jähriger Mietvertrag“? Zeitmietvertrag auf 2 Jahre oder unbefristeter Vertrag mit 2 Jahren Kündigungsverzicht? Was wurde vermietet, Wohnraum oder etwas anderes? Man sollte meinen, es gilt, was im Vertrag steht, bei Wohnraum ist das aber oft nicht so. Wenn Wohnraum: § 575 BGB eingehalten?
Gruß
Vermietet wurde Wohnraum und im Mietvertrag steht, dass der Mieter 2 Jahre in dieser Wohnung wohnen darf. Wann muss der Vermieter dem Mieter sagen, dass er neuvermieten will und der Mieter sich eine andere Wohnung suchen soll?
Gruß und Dankeschön, mablo
Wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält „ohne schriflt. Kündigung verlängert sich der Vertrag… blabla“, dann endet der Mietvertrag mit Ablauf der 2 Jahre.
Der Vermieter muss den Mieter nicht darauf hinweisen, dass er ausziehen muss, weil das im Vertrag klar geregelt ist.
Wenn der Mieter länger in den vermieteten Räumen bleiben möchte, dann hat er den VM zu kontaktieren, um eine Verlängerung des Vertrages zu erwirken.
Gruss
Vermietet wurde Wohnraum und im Mietvertrag steht, dass der
Mieter 2 Jahre in dieser Wohnung wohnen darf. Wann muss der
Vermieter dem Mieter sagen, dass er neuvermieten will und der
Mieter sich eine andere Wohnung suchen soll?
Gruß und Dankeschön, mablo
Moin,
am besten gar nicht, da bei Wohnraumvermietungen derartige qualifizierte Zeitmietverträge ohne eine genaue Festlegung des Grundes schon bei Abschluss des Vertrages, in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit umgewandelt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html
vnA
Hallo,
Wenn der Mietvertrag keine Klausel enthält „ohne schriflt.
Kündigung verlängert sich der Vertrag… blabla“, dann endet
der Mietvertrag mit Ablauf der 2 Jahre.
das stimmt nicht, deshalb habe ich ja rückgefragt …
Die Befristung muss von Anfang an (d.h. vor oder spätestens gleichzeitig mit dem Vertragsschluss) dem Mieter mitgeteilt worden sein, und zwar schriftlich und mit Begründung. Als Begründung kommen nur die drei in § 575 Absatz 1 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html) genannten Gründe in Frage. Andernfalls war der Vertrag nie befristet und kann vom Mieter jederzeit, vom Vermieter nur bei berechtigtem Interesse gekündigt werden.
Der Vermieter muss den Mieter nicht darauf hinweisen, dass er
ausziehen muss, weil das im Vertrag klar geregelt ist.
Da die Regelung ohne Begründung nicht wirksam ist, hilft es auch nicht, dass sie klar ist.
Wenn der Mieter länger in den vermieteten Räumen bleiben
möchte, dann hat er den VM zu kontaktieren, um eine
Verlängerung des Vertrages zu erwirken.
Das gilt nur bei wirksamer Befristung und selbst dann könnte § 545 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__545.html) eintreten, falls der Vermieter von der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache weiß und nicht aktiv widerspricht.
Gruß
Danke - auch für den Link