Hi liebe Community,
folgende Situation.
Eine Familie wohn tzur Zeit getrennt in drei Wohnungen zur Miete.
Wohnung 1: Vater, Mutter
Wohnung 2: jg. Tochter
Wohnung 3: ält. Tochter mit Freund
Diese drei Parteien wollen jetzt zusammen ein Dreifamilienhaus kaufen.
In dem Haus sind aber zwei Wohnungen frei, die dritte ist z.Zt. vermietet.
Gibt es rechtlich eine Möglichkeit, den derzeitigen Mietern zu Kündigen. Ist der Eigenbedarf berechtigt?
Mit freundlichen Grüßen
ZeroEnna
Es gibt die Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung. Je nach Mietdauer staffelt sich die Kündigungsfrist zwischen 3 und 12 Monaten.
Einen nachweis muss man nicht erbringen - sollte aber vorsichtshalteb mit einem Juristen gemacht werden.
Probleme kann es geben bei Schwangeren, Alten und Kranken Menschen - diese können sich auf die Sozialklausel beziehen das ein Umzug nicht zuzumuten ist, und diese wird man dann nicht schnell rausbekommen…
Grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]