Kündigung der Wohnung

Hallo habe mal eine Frage:
Wenn man jetzt die Wohnung, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen will, bis wann muss ich gekündigt haben, wenn man am 01.06 ausziehen will???
Und wie formuliert man das am besten? Kann man eigentlich die Kaution auch gleich zurück verlangen? Habe da kürzlich was gelesen, war ein Vordruck sozusagen, dass man die Kaution zurück fordern kann, wenn man die Wohnung kündigt. Wie könnte man sowas formulieren?

Danke schonmal für die Antworten

Hallo habe mal eine Frage:
Wenn man jetzt die Wohnung, mit einer Kündigungsfrist von 3
Monaten kündigen will, bis wann muss ich gekündigt haben, wenn
man am 01.06 ausziehen will???

zum 31.05 ?? oder tatsächlich am 01.06 ??

Und wie formuliert man das am besten? Kann man eigentlich die
Kaution auch gleich zurück verlangen?

NEIN

Habe da kürzlich was
gelesen, war ein Vordruck sozusagen, dass man die Kaution
zurück fordern kann, wenn man die Wohnung kündigt. Wie könnte
man sowas formulieren?

… man sollte sich einfach mal den Sinn der Kaution ins Gedächtnis
zurück rufen, dann wird schnell klar, daß man jene erst deutlich nach
Auszug zurück erhält!!

gruß
ad

Hallo,

genau am 01.06. ausziehen? Kann man machen, dann muss man aber noch die Juni-Miete bezahlen.

Zum 31.05. wäre die Kündigungsfrist der 04.03.2009, da jeweils der dritte Werktag eines Monats der Stichtag ist, an dem die Kündigung beim Empfänger zu sein hat. Tip: Einwurfeinschreiben!

Für den 01.06. (bzw. 30.06.) wäre dann der 03.04.2009 derjenige welche.

Die Kaution kann man - wie bereits gesagt - nicht schon mit der Kündigung zurückverlangen. Das würde der Sache die Grundlage entziehen, da der VM aus der Kaution evtl. Schäden am Wohneigentum ersetzen soll. Die stellt er in der Regel erst bei/nach Auszug fest. Außerdem sollen evtl. Nachzahlungen aus BK davon beglichen werden, die natürlich noch wesentlich länger nicht feststehen werden.

Gruß
Nita