Eine Nebenkostenabrechnung von 2006 und 2007 wurden im Februar 2009 vorgelegt.
Begründung des Vermieters: Die externe Firma, die die Nebenkostenabrechnung erstellt war über ein Jahr erkrankt (anscheinend eine 1-Mann-Firma).
Die Nebenkostenabrechnung der beiden Jahren wurden auf November 2008 ausgestellt.
Eigentlich ist die Forderung doch hinfällig, weil spätestens nach 12 Monaten es Abrechnungsjahres die Abrechnung vorliegen zu hat.
Ausser der Vermieter hat die verspätete Geldendmachung nicht zu vertreten!
Frage: Kann der Vermieter sich auf die Erkrankung des Abrechners berufen und 2009 noch eine Forderung stellen???
nein. Das Gesetzt nimmt da keine Rücksicht auf erkrankte Ein-Mann-Betriebe. Und das Rückdatieren nützt dabei auch nichts. Ausschlaggebend ist die Zustellung.
Zitat: „Eine Ausnahme besteht für den Fall, dass der Vermieter ohne eigenes Verschulden daran gehindert war, fristgerecht abzurechnen, zum Beispiel, weil er selbst die Abrechnung eines Versorgungsunternehmens noch nicht erhalten hat. Die Beweislast für das fehlende Verschulden liegt beim Vermieter.“