Hilfe: Heizkostengewichtung

Hallo zusammen!

Bei Heizkostenabrechnungen für Eigentümer einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses
gilt oft die Gewichtung von: 70% Kosten für Verbrauch und 30% Grundbetrag (nach m²).

Sehr sparsame Eigentümer wären mit einer Verteilung von ca 10% Grundbetrag und 90% Verbrauchskosten besser bedient.
Ist es möglich die Gewichtung zu ändern, wenn alle Eigentümer einverstanden sind, sodass der Verwalter die gewünschte Gewichtung übernehmen muss, oder gilt hier immer ein fixes Verhältnis aus Verbrauch und Grundbetrag?

Vielen Dank

Grüße Simon

Hallo,

Sehr sparsame Eigentümer wären mit einer Verteilung von ca 10%
Grundbetrag und 90% Verbrauchskosten besser bedient.
Ist es möglich die Gewichtung zu ändern, wenn alle Eigentümer
einverstanden sind, sodass der Verwalter die gewünschte
Gewichtung übernehmen muss, […]

Ja, § 10 HeizkostenV (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__10.html)

[…] oder gilt hier immer ein fixes
Verhältnis aus Verbrauch und Grundbetrag?

Nein. Die Heizkostenverordnung gibt vor, dass das Verhältnis Grundbetrag/Verbrauchskosten zwischen 50/50 und 30/70 liegen muss, lässt es aber zu, den Verbrauchsteil noch stärker zu gewichten. Keine Bedenken gegen 10/90, wenn alle Eigentümer zustimmen.

Gruß