Abzug bei der Mietkaution

Wie ist die Vorgehensweise bei einem Abzug von der Mietkaution nach Auszug? Muss hier ein Einspruch eingelegt werden u. wenn JA in welchem Zeitraum? Muss der Abzug schriftlich dokumentiert sein?

Des weiteren würde mich interessieren, ob man verpflichtet ist, den Teppichboden zu shamponieren, wenn dieser bereits mehr als 8 Jahre alt ist u. die Mietdauer nur 2 1/2 Jahre war?

Wie ist die Vorgehensweise bei einem Abzug von der Mietkaution
nach Auszug? Muss hier ein Einspruch eingelegt werden u. wenn
JA in welchem Zeitraum? Muss der Abzug schriftlich
dokumentiert sein?

Der Abzug ist zwangsläufig Dokumentiert, man kann vorlegen wie viel bezahlt wurde und wie viel erhalten wurde. Entweder per Quittung oder per Kontoauszug.
Üblich Weite behält der VM einen Teil der Kaution ein - für den Fall einer Nachzahulng bei der Betriebskostenabrechnung.

Des weiteren würde mich interessieren, ob man verpflichtet
ist, den Teppichboden zu shamponieren, wenn dieser bereits
mehr als 8 Jahre alt ist u. die Mietdauer nur 2 1/2 Jahre war?

Kommt allein darauf an was im Mietvertrag steht.