Renovierungsfehler vom Vormieter

Hallo,

um an eine sehr begehrte Wohnung zu kommen, hat sich Mieterin A mit den Vormietern darauf geeinigt, dass die Wohnung nicht renoviert werden muss. Bei der Besichtigung sah die Wohnung auch völlig in Ordnung aus und die Vormieter waren auch nur 2 Jahre drin. Bei der Übergabe hat die Hausverwaltung dem Vorgang zugestimmt, im Übergabeprotokoll steht “Mieter A übernimmt die Renovierungspflicht vom Vormieter”
Nach dem Einzug wollte A malern. Dabei kam zum Vorschein, dass irgendwann mal weiße Wandfarbe auf nicht abgewaschene gekalkte Wände aufgetragen wurde. Das hält natürlich gar nicht, beim malern lösen sich Teile der alten Farbschicht ab. Nun musste also die obere Wandfarbe abgekratzt werden, um die darunterliegende Wandfarbe abzuwaschen. Schon bei der ersten Wand wiederum, kam dabei die gesamte Putzschicht mit ab, auf der die Kalkfarbe war. Nun müsste A also neu verputzen und dann malern. Da A so etwas aber noch nie gemacht habt, wird das wohl nix, also muss ein Fachmann her.
Nun die Frage: kann A mit dem Vermieter eine (teilweise) Kostenübernahme aushandeln? Schließlich müsste A doch Wände bekommen, die problemlos zu streichen sind und keine, bei denen der ganze Putz mit runterkommt? A ist da etwas verzweifelt, weil das offensichtlich in der ganzen Wohnung so sein wird.

Viele Grüße,
Toggi

Hi,

kann A mit dem Vermieter eine (teilweise)
Kostenübernahme aushandeln?

Warum sollte der VM dies tun? Der VM hat es doch schriftlich, wer dafür zuständig ist. Versuchen kann man allerdings alles…

Schließlich müsste A doch Wände
bekommen, die problemlos zu streichen sind und keine, bei
denen der ganze Putz mit runterkommt?

Dieses Recht ist so unbekannt, dass es wohl keiner kennen kann, weil es dieses nicht gibt. Mängel, die nicht arglistig vertuscht worden sind, werden bei Einzug und Nichtbeanstandung zum gemieteten Wohnungszustand.

A ist da etwas
verzweifelt, weil das offensichtlich in der ganzen Wohnung so
sein wird.

Hmmm, vieleicht weiss da ein Fachpraktiker vom Handwerk mehr rat.

vlg MC

Hallo,

wenn ein Nachmieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung, z. B. Übernahme der Malerarbeiten, trifft, bekommt er normaler Weise etwas dafür (Kücheneinrichtung, früherer Bezug der Wohnung o.ä.).

Der Vermieter hat mit einer solchen Vereinbarung nichts zu tun.

Der Nachmieter müsste sich imho mit dem Vormieter auseinandersetzen.

Gruß Reni