Kleintiere in Mietwohnung

Hi

Angenommen der Mieter möchte sich kleine Nagetiere (Ratten) als Haustiere halten, müsste er dafür den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn im Mietvertrag nicht steht das Haustiere verboten sind?

Grüße

DE

Nein, selbst wenn die Tierhaltung laut Mietvertrag verboten wäre -was sie hier ja nicht ist- ist die Kleintierhaltung immer erlaubt, aber von den Tieren dürften keine Störungen und Schäden zu erwarten sein. 2 Dutzend freilaufende Ratten könnten also problematisch werden…

Quelle z.B. hier:
http://www.eulenspiegel.org/politik-geld/6197/mietre…

Hi

Vielen dank für deine Antwort

Grüße

DE

Gilt die Ratte eigentlich als Haustier, oder ist sie nicht eher als Schädling einzustufen?

Bei Ratten und Mäusen, weiss ich immer nicht, wie das überhaupt gestaltet ist.

LG
Wölkchen

Weswegen solle da unterschieden werden? Sie sind einfach Nagetiere, wenn man sie als Haustiere hält sind es eben Haustieren.

Hallo!

Rechtlich gibt es wohl eher die Unterscheidung in Haus- und Nutztiere. Wenn also jemand auf die Idee kommen sollte sein Pferd in der Wohnung zu halten, würde das wohl nicht als Haustier durch gehen.

Schon mal einen Bauern nach einer Kaninchenplage befragt? ^^ Nein, die Frage nach ‚Schädlingen‘ stellt sich in dem Zusammenhang nicht. Lediglich gefährliche Tiere darf das zuständige AMT verbieten, bei unsachgemässer Haltung beschlagnahmen etc.

Viele Grüße,
Swantje