Kaution

Hallo zusammen :smile:

Mal angenommen das ein Mieter am 30.05.2008 aus seiner Mietwohnung
auszieht.Bei der Wohnungsuebergabe war alles in Ordnung , und auf dem Uebergabeprotokoll so auch geschrieben.Der Vermieter behaelt die Kaution zurueck wegen der Nebenkostenabrechnung.So weit so gut.
Der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist von Maerz 07 bis Maerz 08.
Natuerlich auch von April bis Mai 08. Aus dem Abrechnungszeitraum von
2007 bis 2008 sind noch 600,00 Euro offen gewesen , wie wir vereinbart haben , das das mit der Kaution ( 1350,00 Euro ) verrechnet werden sollte!Bis heute hab ich weder eine Abschlussrechnug
bzw. eine Nebenkostenabrechnung bekommen !!! ( Adresse ist Vermieter bekannt ) Auf Anruf und Brief reagiert er der Vermieter nicht :frowning: !!!
Was kann mann in so einen Fall machen??? Welche Fristen muessen Vermieter einhalten ??? Was ist wenn ein neuer Mieter wieder in der Wohnung ist ???
Danke im vorraus fuer Eure Antworten !!!

Hallo Mik,

Der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten ist von Maerz 07 bis
Maerz 08.
Natuerlich auch von April bis Mai 08.

Wenn der Abrechnungszeitraum im März endet, dann endet folglich der betroffene Abrechnungszeitraum erst März 09. Es kann dann also noch gar nicht abgerechnet werden.

Gruß!

Horst

Hallo

Ja wie ich gelesen habe hier im Forum , hat der Vermieter
1 Jahr Zeit die Abrechnung zu machen:frowning:
Doch was kann mann ab Maerz bzw Juni 09 machen , wenn sich
der Vermieter weiterhin nicht meldet ??? Was kann er noch fordern???

Gruss mik71

Hallo,

paar Möglichkeiten: http://www.123recht.net/Mieterrechte-Wege-zur-Betrie…

Gruß