Rückzahlung Mietkaution- Zeitpunkt unklar!

Hallo liebe Foren-User!

Ein Mieter hat nach nur 3 Monaten Mietdauer das Mietverhältnis wieder gekündigt. Die Wohnung war nicht - wie vom Vermieter angepriesen - besonders ruhig, sondern im Gegenteil in einem hellhörigen Haus mit lauten und rücksichtslosen Nachbarn. Besonders erfreut war der Mieter daher, dass bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Nachmieter gefunden wurde (über ein Inserat des Vermieters), so dass der Mieter nun vorzeitig ausziehen kann.

Am gestrigen Tag wurde die Wohnung vom Mieter geleert und für den Nachmieter vorbereitet. Ebenfalls hat der Mieter einen Wohnungsschlüssel bereits an den Nachmieter übergeben, damit dieser schon mit kleinen Arbeiten beginnen kann. Heute soll die endgültige Schlüsselübergabe stattfinden und der Mietvertrag des jetzigen Mieters endet heute.

Der Vermieter weigert sich nun allerdings, dem Mieter die Kaution zurück zu zahlen. Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Kaution gesetzlich nicht jetzt zurück gezahlt werden muss. Der Mieter hatte dem Vermieter im Vorfeld schriftlich angekündigt, dass er am Tag der Schlüsselübergabe (also heute) die Kaution in bar haben möchte oder zumindest ein schriftliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Kaution bis 28.02. überwiesen wird - andernfalls werden die Schlüssel nicht übergeben. Gegen diese Ankündigung wehrt der Vermieter sich jetzt mit allen Mitteln und behauptet, der Mieter hätte eine Drohung ausgestoßen, gegen die er ggf. juristisch vorgehen wird.

Der Mieter hat keinerlei Zahlungsrückstände. Die Wohnung ist einem tadellosen Zustand. Es gibt keinerlei Gründe, die Kaution zurück zu halten. Der Mieter ist der Meinung, dass die Kautionsrückzahlung an dem Tag fällig ist, an dem der Mietvertrag endet und die Schlüssel übergebem werden.

Liegt er damit so falsch?

Es wäre großartig, einige hilfreiche Antworten zu bekommen!

Vielen Dank im Voraus!

Liegt er damit so falsch?

ja - absolut
Grundsätzlich hat kein Mieter das Recht bei Auszug bzw. Schlüsselübergabe die Kaution zu erhalten, da wäre jene auch ziemlich sinnlos, denn manche Mängel können auch erst zeitverzögert entdeckt werden…

Moin,
Ja, der M liegt hier falsch. Um Kautionsansprüche, z.B. durch versteckte Mängel zu prüfen, steht dem VM ein Zeitraum von bis zu 6 Monaten zu. (Bemühe mal hier im Forum die Suchfunktion). Da die Kaution auf einem Konto mit ges. Kündigungsfrist angelegt werden muss, muss natürlich mindestens diese Kündigungsfrist abgewartet werden.
Darüber hinaus steht dem VM ein Rückbehaltsrecht zumindest für einen Teil der Kaution zu, wenn mit einer Nachforderung durch die Betriebskostenabrechnung zu rechnen ist (bei wem ist dies nicht der Fall?)

Gruß
vnA

Huhu!

Die Wohnung ist
einem tadellosen Zustand.

Mag ja sein, aber der Vermieter wird sich ja wohl selbst davon überzeugen dürfen, oder nicht? Wenn mir ein Mieter so frech käme (Kaution her - sonst gibt’s keinen Schlüssel!), könnte ich mir auch gut vorstellen, dass ich mich erst mal sechs Monate mit der Kaution aufs Sofa lege…

Hi,

Heute soll
die endgültige Schlüsselübergabe stattfinden und der
Mietvertrag des jetzigen Mieters endet heute.

Wenn vorzeitig ein Nachmieter (NM) gibt, kann der Vertrag des M nur vorher enden, wenn der VM dem zustimmt, bzw. die Vertragslage darauf abgestimmt wurde. Andernfalls könnte der VM die Miete vom M bis zum Vertragsende fordern. Der MN hätte dann mit dem VM nichts zu tun.

Der Vermieter weigert sich nun allerdings, dem Mieter die
Kaution zurück zu zahlen.

Der VM weigert sich nicht, sondern behält sich vor, über die Kaution später zu entscheiden.

Der Vermieter beruft sich darauf,
dass die Kaution gesetzlich nicht jetzt zurück gezahlt werden
muss.

ist so korrekt

Der Mieter hatte dem Vermieter im Vorfeld schriftlich
angekündigt, dass er am Tag der Schlüsselübergabe (also heute)
die Kaution in bar haben möchte oder zumindest ein
schriftliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Kaution
bis 28.02. überwiesen wird - andernfalls werden die Schlüssel
nicht übergeben.

Das wäre für den M ein schlechter Fall. Der VM kann für jeden Tag verspätete Schlüsselherausgabe Miete inkl. BK und entstandenen Schadensersatz berechnen und auch gleich von der Kaution einziehen.

Gegen diese Ankündigung wehrt der Vermieter
sich jetzt mit allen Mitteln und behauptet, der Mieter hätte
eine Drohung ausgestoßen, gegen die er ggf. juristisch
vorgehen wird.

Dies müsste ein Richter beurteilen. Wobei der Verlierer die Kosten übernimmt. btw es könnten auch beide verlieren…

Der Mieter hat keinerlei Zahlungsrückstände. Die Wohnung ist
einem tadellosen Zustand. Es gibt keinerlei Gründe, die
Kaution zurück zu halten.

Das kann der M leider nicht alleine bestimmen. Der VM überzeugt sich idR selbst. Im übrigen sind keine Zahlungsrückstände der Normalfall und nix besonderes.

Der Mieter ist der Meinung, dass die
Kautionsrückzahlung an dem Tag fällig ist, an dem der
Mietvertrag endet und die Schlüssel übergebem werden.

Mit dieser Meinung lieger der M eindeutig falsch. Abwegige Meinungen können teuer werden s.o.
…also vorher schlau machen…

Liegt er damit so falsch?

jupp, so weit wie es eben nur möglich ist… :wink:

vlg MC

Danke an alle!
Hallo, danke an alle, die sich mit dem Thema befasst haben und mir geantwortet haben! Die Sachlage ist dadurch (und durch Rücksprache mit einem Anwalt) wirklich eindeutig. Die Situation wurde gestern weitestgehend bereinigt, die Schlüssel wurden übergeben und die Kaution wird mit der baldigen NK-Abrechnung fällig.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!