Hallo liebe Foren-User!
Ein Mieter hat nach nur 3 Monaten Mietdauer das Mietverhältnis wieder gekündigt. Die Wohnung war nicht - wie vom Vermieter angepriesen - besonders ruhig, sondern im Gegenteil in einem hellhörigen Haus mit lauten und rücksichtslosen Nachbarn. Besonders erfreut war der Mieter daher, dass bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Nachmieter gefunden wurde (über ein Inserat des Vermieters), so dass der Mieter nun vorzeitig ausziehen kann.
Am gestrigen Tag wurde die Wohnung vom Mieter geleert und für den Nachmieter vorbereitet. Ebenfalls hat der Mieter einen Wohnungsschlüssel bereits an den Nachmieter übergeben, damit dieser schon mit kleinen Arbeiten beginnen kann. Heute soll die endgültige Schlüsselübergabe stattfinden und der Mietvertrag des jetzigen Mieters endet heute.
Der Vermieter weigert sich nun allerdings, dem Mieter die Kaution zurück zu zahlen. Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Kaution gesetzlich nicht jetzt zurück gezahlt werden muss. Der Mieter hatte dem Vermieter im Vorfeld schriftlich angekündigt, dass er am Tag der Schlüsselübergabe (also heute) die Kaution in bar haben möchte oder zumindest ein schriftliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Kaution bis 28.02. überwiesen wird - andernfalls werden die Schlüssel nicht übergeben. Gegen diese Ankündigung wehrt der Vermieter sich jetzt mit allen Mitteln und behauptet, der Mieter hätte eine Drohung ausgestoßen, gegen die er ggf. juristisch vorgehen wird.
Der Mieter hat keinerlei Zahlungsrückstände. Die Wohnung ist einem tadellosen Zustand. Es gibt keinerlei Gründe, die Kaution zurück zu halten. Der Mieter ist der Meinung, dass die Kautionsrückzahlung an dem Tag fällig ist, an dem der Mietvertrag endet und die Schlüssel übergebem werden.
Liegt er damit so falsch?
Es wäre großartig, einige hilfreiche Antworten zu bekommen!
Vielen Dank im Voraus!
