Fristlose kündigung

-beispiel: kaltmiete=250euros, heiz+nebenkosten=150 euros vorauszahlung

  • wenn die Nebenkosten rechnung massiv nicht stimmt dann kann man sagen: keine nebenkostenvorauszahlung mehr bis eine korrekte rechnung da ist
  • also kann man ab dann nur noch 250 euros zahlen monatlich statt 250+150=400 euros
  • wenn der vermieter weiterhin keine korrekte rechnung vorliegt weil er sämtliche leute im hause betrügt und nicht will das man in seine rechnungen guckt dann wenn nach einem jahr keine nebenkostenrechnung immer noch nicht da ist dann ist sein anspruch verjährt und er hat die 150 eurosmonatliche vorauszahlung verloren
    -vermieter kann mit fristlose kündigung drohen aber er kann nicht fristlos kündigen solange die 250 euros kaltmiete weiterhin bezahlt werden und das argument für die nebenkosten vorauszahlung verweigerung stimmt (keine korrekte abrechnung)
  • wenn die wohnung noch viele mängeln hat und der vermieter reagiert nicht kann man ihn unter druck setzen mit auch keine zahlung der kaltmiete
  • jetzt wird es aber gefährlich denn: wenn auf 2 aufeinanderfolgende termine mehr als 1 monatsmiete betrag fehlt oder auf viele termine 2 monatsmieten fehlen dann kann er fristlos kündigen
  • also kann man folgendes machen, zb:
    -januar:250 euros zahlen
    -februar: 0 euros (fehlt 250)
    -märz: 260 euros (=250 +10)(fehlt insgesamt 240 weil 250-10)
  • april:0 euros (fehlt insgesamt 240+250=490

Hallo,

mal angenommen jemand hat wirklich solche Probleme und stellt sich wirklich diese Fragen, sollte er dann nicht besser ausziehen!?

Die Nebenkosten einfach nicht zahlen geht auf jeden Fall mal nicht und dadurch das die Kaltmiete nur jeden zweiten Monat gezahlt wird, würde der Vermieter eine Abmahnung schreiben und danach, sollte die Miete weiterhin unregelmäßig gezahlt werden, eine fristlose Kündigung und gleichzeitige eine fristgerechte Kündigung aussprechen.

Wenn die Mängel gravierend sind könnte die Miete geküzt werden (dafür gibt es genaue Prozentsätze).

Peter

vielen dank für die antwort
-eines verstehe ich nicht: wenn nach einem jahr kein korrekte abrechnung vorliegt, wieso sollte man weiter die vorauszahlung leisten? was ist wenn die vorauszahlung zu hoch ist? wie soll man das wissen?

  • gibt es aber nicht ein sogenanntes zürückbehaltungsrecht? also so lange man nicht weiss wieviel man zahlen sollte kann man die zahlung weigern?
  • es ist so dass wenn man in eine wohnung einzieht wird gesagt: zb. vorauszahlung für heizkosten=50 euros, vorauszahlung für nebenkosten = 100 euros. was ist dann wenn vermieter rechnungen stellt die falsch sind und er fordert eine nachzahlung? gut erste schritt heisst keine nachzahlung bis korrekte rechnung da ist und nach einem jahr wenn immer noch keine korrekte rechnung da ist dann verjährt den anspruch. gut. aber warum weiterhin die vorauszahlung bezahlen wenn man nicht weiss wie tatsächlich hoch die nebenkosten sind?