Verbindliche Wohnraumvermessung ?

Hallo, wenn Zweifel an der qmzahl der Wohnung bestehen könnte dann ein Fachmann den Wohnraum verbindlich vermessen und wer macht das dann ? Oder reicht das wenn der Mieter das selber macht ?? Gruß Elke

Hi,

wir gehen auch hier wie immer von einem rein hypothetischen Fall aus:

wenn Zweifel an der qmzahl der Wohnung bestehen könnte
dann ein Fachmann den Wohnraum verbindlich vermessen und wer
macht das dann ?

Ja, ein Fachmann.
Diese Antwort erscheint vermutlich mangelhaft, aber was soll hier bei solch einer Frage schon noch zusätzlich geantwortet werden?

Also der Fachmann könnte ein Gutachter für vermietetn Raum sein.
btw der Auftraggeber bezahlt! Also bitte nicht verwundert sein, wenn die vermuteten Einsparungen aus der Wohnfläche heraus beim Fachmann landet.

Oder reicht das wenn der Mieter das selber
macht ??

IdR nicht.
Bei einer Abweichung von >10% der angegebenen Wohnquadratmeter nach DIN sounso kann eine Anpassung erfolgen. Eine Lösung wäre mit dem VM den Wohnraum gemeinsam auszumessen und auf eine Lösung bzw. Kompromiss zu kommen.

bwt würde der M auch zuzahlen, wenn sich mehr m² anfinden?

vlg MC

Hallo, wenn Zweifel an der qmzahl der Wohnung bestehen könnte
dann ein Fachmann den Wohnraum verbindlich vermessen und wer
macht das dann ? Oder reicht das wenn der Mieter das selber
macht ?? Gruß Elke

Die entscheidende Frage ist, was damit erreicht werden soll. Eine Flächenberechnung ist kein Hexenwerk, das ist Grundschulstoff.
Also, welchen Hintergrund haben die Zweifel?