Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil

Darf der Eigentümer einer ETW mit Sondernutzungsrecht an einem Gartenteil eines Mehrfamilienhauses vom Verwalter zu Recht aufgefordert werden, den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Rasenmäher nicht mehr zur Pflege des Rasens im Sondernutzungsgartenteil zu benutzen? Darf den Mietern so einer Wohnung untersagt werden, den im Gemeinschaftseigentumsgarten befindlichen Wasserhahn zu benutzen, wenn es nur diesen Wasserhahn gibt? Ist es in einem solchen Fall den Mietern zuzumuten, für die zur vereinbarten Garten-Instandhaltung erforderliche Bewässerung der Rasenfläche regelmäßig einen Wasserschlauch durch das Wohnzimmer zu legen? Es sollte davon ausgegangen werden, dass laut Teilungsvertrag Pflege- und Instandhaltungskosten vom sondernutzungsberechtigten zu tragen sind.

Auch keinen Gruß,

wie immer gehen wir von einen hypothetischen Fall aus, wg FAQ1129:

Darf der Eigentümer einer ETW mit Sondernutzungsrecht an einem
Gartenteil eines Mehrfamilienhauses vom Verwalter zu Recht
aufgefordert werden, den zum Gemeinschaftseigentum gehörenden
Rasenmäher nicht mehr zur Pflege des Rasens im
Sondernutzungsgartenteil zu benutzen?

Eine Forderunge kann immer auf gestellt werden, noch gibt es ja Meinungsfreiheit, ob zu Recht kann wie immer nur ein Richter beurteilen.
imho: ja

Darf den Mietern so
einer Wohnung untersagt werden, den im
Gemeinschaftseigentumsgarten befindlichen Wasserhahn zu
benutzen, wenn es nur diesen Wasserhahn gibt?

Wenn der Wasserhahn an der Wasseruhr des benutzenden Anteilseigners angeschlossen ist, kann dieser den Hahn auch zu eigenen Kosten benutzen.
Würde der Anteilseigner es genehmigen, wenn die übrigen Eigner auf seiner Wassseruhr den Hahn benutzen?

Ist es in einem
solchen Fall den Mietern zuzumuten, für die zur vereinbarten
Garten-Instandhaltung erforderliche Bewässerung der
Rasenfläche regelmäßig einen Wasserschlauch durch das
Wohnzimmer zu legen?

imho ja,
Der Benutzer könnte sich einen eigenen Wasserhahn außen legen lassen, wenn die Gemeinschaft dies zustimmt. Für Innen benötigt er diese Zustimmung nicht.

Es sollte davon ausgegangen werden, dass
laut Teilungsvertrag Pflege- und Instandhaltungskosten vom
sondernutzungsberechtigten zu tragen sind.

sicher s. o.
dann sollte dieser auch die Kosten tragen…

auch keinen Gruß

PS: gesunder Menschenverstand wäre auch hier von Vorteil