Nebenkostenabrechnung 2008

Frau H. hat Ihre NK bekommen aus 2008. Sie hat aber das Gefühl das etwas nicht stimmt.Der Vermieter rechnet Ihre Wohnung mit 38% von allen angefallenen Rechnungen. 3 Wohnparteien gibt es insgesamt, wobei Frau H. die kleinste Wohnung hat. Sie lebt mit Ihrem Mann und einer 3 Jahre alten Tochter in der Wohnung.
Einer der anderen Wohnparteien hat sich letztes Jahr beschwert, dass er wohl zuviel NK bezahlt und es wurde veranlasst HKzähler einzubauen( digital)

-Kann der Vermieter den Einbau auf die Wohnparteien umlegen?
Wenn ja wieviel?

-Muss er seine Rechnung durch 3 ( Wohnparteien) nehmen oder durch Personen?

Frau H. hat 95 qm und heizt mit Holz. Die Zählerstände waren gleich null.Frau H. hat laut Abrechnung in 6 Monaten für 5,72€ geheizt.
Soll aber laut Abrechnung der Betreiber 586,24€ bezahlen.
Wobei zu sagen ist, dass Warmwasser und ÖL in den Kosten enthalten sind.
Es gibt nur eine Warmwasseruhr für alle Parteien.
Der Vermieter müsste doch dann die Abrechnung durch die Anzahl der Personen nehmen, oder?
Laut Abrechnung wurde nach qm abgerechnet.
-Die Meinung von Frau H…sie verbraucht weniger Warmwasser wie die anderen beiden Parteien.
Der Vermieter berechnet zudem von Frau H. immer 38% von:
Grundsteuer
Müll
Wasserverband
Strom
Wartung Kläranlage
Regionaler Unterhaltungsverband
Schornsteinfeger
Fäkalschlammabfuhr
Heizungswartung
allg. Strom für Heizung und Kläranlage
Gebäudeversicherung

wie man jetzt schon sehen kann, dürften 38% zu viel sein, bei drei Parteien wären es 33,3333… wobei eine Partei keinen Ofen hat sondern rein das Öl verbauchen muss zum heizen. Die beiden anderen Parteien heizen mit Holz.

Frau H. findet die Regelung unfair verteilt ist zudem Arbeitslos und kann sich keinen Eintritt in den Mieterschutzbund leisten.Sie weiss auch nicht wer Ihre NK prüfen kann für geringere Kosten.

wer, weiss was?

Lg

Hallo,

-Kann der Vermieter den Einbau auf die Wohnparteien umlegen?
Wenn ja wieviel?

Ja, kann er, aber nur indirekt über eine Mieterhöhung wegen Modernisierung gemäß § 559 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html)

-Muss er seine Rechnung durch 3 ( Wohnparteien) nehmen oder
durch Personen?

Weder noch.

Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung umgelegt werden. In der Regel heißt das: mindestens 50, höchstens 70 Prozent nach gemessenem Verbrauch; den Rest nach Wohnfläche. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.

Alle anderen Kostenpositionen gemäß Vereinbarung im Mietvertrag. Ist im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, nach Wohnfläche.

Frau H. hat 95 qm und heizt mit Holz. Die Zählerstände waren
gleich null.Frau H. hat laut Abrechnung in 6 Monaten für 5,72€
geheizt.
Soll aber laut Abrechnung der Betreiber 586,24€ bezahlen.
Wobei zu sagen ist, dass Warmwasser und ÖL in den Kosten
enthalten sind.

Aua …

Es gibt nur eine Warmwasseruhr für alle Parteien.

Darf nicht sein. Warmwasser muss gemäß Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig berechnet werden.

Der Vermieter müsste doch dann die Abrechnung durch die Anzahl
der Personen nehmen, oder?
Laut Abrechnung wurde nach qm abgerechnet.

Wenn keine getrennten Warmwasseruhren da sind, dann tritt § 12 Absatz 1 Heizkostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__12.html) ein. => Die Abrechnung nach Wohnfläche ist schon richtig, das Ergebnis darf Frau H. aber noch um 15 Prozent kürzen. Die 15 Prozent gehen zu Lasten des Vermieters.

-Die Meinung von Frau H…sie verbraucht weniger Warmwasser
wie die anderen beiden Parteien.

Dann soll sie den Einbau getrennter Warmwasseruhren verlangen. Durch die 15-Prozent-Kürzungsregel hat sie ein ganz gutes Druckmittel.

Der Vermieter berechnet zudem von Frau H. immer 38% von:
Grundsteuer
Müll
Wasserverband
Strom
Wartung Kläranlage
Regionaler Unterhaltungsverband
Schornsteinfeger
Fäkalschlammabfuhr
Heizungswartung
allg. Strom für Heizung und Kläranlage
Gebäudeversicherung

wie man jetzt schon sehen kann, dürften 38% zu viel sein, bei
drei Parteien wären es 33,3333… wobei eine Partei keinen
Ofen hat sondern rein das Öl verbauchen muss zum heizen. Die
beiden anderen Parteien heizen mit Holz.

Für all diese Kosten gilt, was im Mietvertrag steht. Das heißt, im Mietvertrag muss direkt oder indirekt stehen, dass sie überhaupt umgelegt werden. Es gilt der vereinbarte Schlüssel, wenn keiner vereinbart ist, die Wohnfläche.

Wenn Frau H. die kleinste Wohnung hat, sind 38 Prozent logischerweise mehr als ihr Anteil an der Wohnfläche.

Frau H. findet die Regelung unfair verteilt ist zudem
Arbeitslos und kann sich keinen Eintritt in den
Mieterschutzbund leisten.Sie weiss auch nicht wer Ihre NK
prüfen kann für geringere Kosten.

Vielleicht kann sie es mal beim Amt für Wohnungswesen der Gemeinde versuchen. Manche Gemeinden bieten eine kostenlose Beratung für Arbeitslose an (manche auch nicht, manche bieten auch gar keine Beratung an).

Unabhängig davon scheint der Vermieter seinen Kram absolut nicht im Griff zu haben. => Ausziehen?

Gruß

HI,
im Mietvertrag steht folgender Schlüssel:
Heizung nach Umlage und 7 (nach Bescheid und Abrechnung)
Warmwasservers. wurden die Felder frei gelassen, also zählt hier nach Wohnfläche bzw nach Verbrauch. oder?

Also den grössten Teil der NK rechnet er nach Rechnung ab und nimmt davon 38% für Frau H.
Der Vermieter hätte doch eintragen müssen ob nach Wohnfl.,Personen oder Verbrauch abgerechnet wird oder?

Würde Frau H. jetzt nicht gegen die NKabrechnung angehen, kann das Arbeitsamt die Nachzahlung übernehmen?

Der Vermieter verlangt zudem eine monatliche Erhöhung der NK von 50 Euro. Übernimmt das Amt die Erhöhung auch?

Der Heizkessel musste auch überholt werden, wobei die Kosten auch wieder auf die Mieter verteilt wurden…

Frau H. ist sowas von stinksauer, sie zahlt Ihr Holz selber, spart dadurch enorme Öl und Heizkosten und zahlt trotzdem drauf???
Kann doch echt nicht sein oder?

Im März hat der Vermieter einen Umbau der Kläranlage angekündigt.Der Vermieter nutze vor der Vermietung an Frau H. die Wohnung selber.Die Werte der Kläranlage haben sich durch die Vermietung und erhöhung der Personen verändert. Jetzt soll eine zweite Grube enstehen und es sollen Kosten von 7500 Euro sein.
Was darf der Vermieter hier auf die Mieter umlegen?

zb. Frau H. zieht im Mai aus und hat dem Vermieter die neue Klärgrube bezahlt.Da stimmt doch auch was nicht. Der V. sagt er würde 1/3 auf die Mieter umlegen.

Darf der Vermieter seine Mitgliedsschaft in der Eigentümer Schutzgemeinschaft auf die Mieter abwälzen?
Was hat Frau H. mit seiner Mitgliedschaft zutun? Der Vermieter zahlt ja auch nicht die ADAC Mitgliedschaft von Frau H…*gg*

fg

Hallo,

im Mietvertrag steht folgender Schlüssel:
Heizung nach Umlage und 7 (nach Bescheid und Abrechnung)

ist meiner Meinung nach völlig unverständlich. Welcher Bescheid? Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Die Heizungsanlage wird ja wohl nicht von einer Behörde betrieben.

Spielt aber auch keine Rolle, weil vertragliche Vereinbarungen über Heiz- und Warmwasserkosten irrelevant sind. (Es gibt ein paar Ausnahmen, aber nichts deutet darauf hin, dass hier eine Ausnahme greift.) => Es gilt die Heizkostenverordnung.

Warmwasservers. wurden die Felder frei gelassen, also zählt
hier nach Wohnfläche bzw nach Verbrauch. oder?

Nein, es zählt die Heizkostenverordnung. => Wenn die Wohnungen Einzelwarmwasseruhren haben, verteilt man mindestens 50%, höchstens 70% nach Messergebnis, den Rest nach Wohnfläche.

Wenn die Wohnungen keine Einzelwarmwasseruhren haben, verteilt man alles nach Wohnfläche und mindert das Ergebnis um 15%. Auf diesen 15% bleibt der Vermieter sitzen. Schließlich ist es sein Versäumnis, dass es keine Einzelwarmwasseruhren gibt.

Also den grössten Teil der NK rechnet er nach Rechnung ab und
nimmt davon 38% für Frau H.
Der Vermieter hätte doch eintragen müssen ob nach
Wohnfl.,Personen oder Verbrauch abgerechnet wird oder?

Nein, es muss kein Umlageschlüssel im Vertrag stehen. Wenn keiner im Vertrag steht, gilt die gesetzliche Bestimmung, nämlich Verteilung nach Wohnfläche.

Würde Frau H. jetzt nicht gegen die NKabrechnung angehen, kann
das Arbeitsamt die Nachzahlung übernehmen?

Ich würde mich darauf einstellen, dass das Arbeitsamt die Unstimmigkeiten bemerkt und von Frau H. verlangt, dass das geklärt wird. Es ist ja nicht Sinn der Sache, dass das Arbeitsamt dem Vermieter indirekt Kosten erstattet, die ihm gar nicht zustehen.

Der Vermieter verlangt zudem eine monatliche Erhöhung der NK
von 50 Euro. Übernimmt das Amt die Erhöhung auch?

Dazu müsste erstmal eine korrekte Abrechnung vorliegen, die Vorauszahlung erhöht man nämlich nicht einfach so, sondern nur, wenn abzusehen ist, dass sie bisher zu niedrig war. Ohne korrekt Abrechnung kann man das logischerweise nicht absehen.

Der Heizkessel musste auch überholt werden, wobei die Kosten
auch wieder auf die Mieter verteilt wurden…

Auweia.

Frau H. ist sowas von stinksauer, sie zahlt Ihr Holz selber,
spart dadurch enorme Öl und Heizkosten und zahlt trotzdem
drauf???
Kann doch echt nicht sein oder?

Hier kommt es darauf an, ob sie die Öl-Zentralheizung (oder was auch immer es ist) nutzen könnte und freiwillig mit Holz heizt, oder ob sie gezwungen ist, mit Holz zu heizen. Wenn sie die Zentralheizung nicht nutzen kann, muss sie selbstverständlich auch nicht dafür zahlen. Wenn sie sie nicht nutzt, aber nutzen könnte, wird sie sich wohl an den Kosten beteiligen müssen, aber nur mit ihrem Wohnflächenanteil an dem Teil, der nicht verbrauchsabhängig berechnet wird (höchstens 50%, mindestens 30%).

Darf der Vermieter seine Mitgliedsschaft in der Eigentümer
Schutzgemeinschaft auf die Mieter abwälzen?

Nein.

Was hat Frau H. mit seiner Mitgliedschaft zutun? Der Vermieter
zahlt ja auch nicht die ADAC Mitgliedschaft von Frau H…*gg*

Natürlich hat Frau H. mit all dem nichts zu tun. Es zeigt aber, dass dieser Vermieter mit der Verwaltung seines Eigentums anscheinend völlig überfordert ist und von seinen Rechten und Pflichten keinen Schimmer hat.

Frau H. sollte dem Arbeitsamt die Situation schildern. Dadurch können ihr keine Kosten entstehen. Vielleicht kann ihr das Arbeitsamt helfen, den Umzug in eine vernünftige Wohnung ermöglichen usw. usf.

Gruß