Übernahme von Vorbesitzer-Verpflichtungen

Hallo,
nehmen wir an, A kauft von B Mitte 2008 eine vermietete Wohnung, der Mieter sei C. Zu Beginn 2009 fordert C seinen neuen Vermieter A auf, ihm die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung für 2007 bis 31.03.09 zu erstellen.
B ist offensichtlich seiner Pflicht, die 2007er Abrechnung in 2008 zu erstellen, bislang nicht nachgekommen.
Das Mehrfamilienhaus wurde erst 2008 „geteilt“, einen Verwalter gibt es erst seit 2009.
Gegen wen richtet sich nun C’s Anspruch auf Erstellung der Abrechnung?
(Bitte kein „A soll mit B reden!“ oder „Das wäre ja, als ob…“).
A ist durchaus klar, dass er weder die Zahlungen noch die Kosten kennen kann, und wie soll man da auch abrechnen, aber das ist laut C einfach A’s Problem. Wie kann A die Forderung auf Abrechnung begründet zurückweisen?

LG, Teutoburger

Hallo Teutoburger,

um dich nicht mit Antworten zu belästigen, die du nicht hören willst, mache ich es kurz:

III ZR 211/99

Gruß!

Horst