Übergabe Mietwohnung

Hallo,

wie wär die Situation zu bewerten, wenn wegen einem strittigen Auszugstermin (Kündigungsfrist)der Vermieter den Übergabetermin verweigern würde mit dem Hinweis, die Kündigungsfrist ende 1 Monat später. Bestünde die Möglichkeit, im rechtmäßig z.B. in Abwesenheit die Schlüssel zukommen zu lassen?
Desweiteren wäre interessant zu erfahren, wenn es denn bzgl. der Vorstellung einer „einwandfreien Wohnung(gem.Mietvertrag)“ Differenzen geben würde.Wie könnte man sich denn da richtig verhalten um nicht in Verzug zu geraten und ggf. somit zwangsweise einen Monat länger mieten zu müssen (und somit die strittige Kündigungsfrist doch zu Gunsten des Vermieters eingehen zu müssen). Das ein Zeuge des Mieters bei einer solchen Übergabe anwesend sein sollte, setzte ich als unvermeidlich vorraus.

Vielen Dank
Retina

Hallo Retina.Ray,

den Schlüssel per Einschreiben oder persönlich dem Vermieter am richtigen Tag zu übergeben, ist sicher eine mögliche Variant, die davor schützt, noch einen Monat länger Miete zahlen zu müssen. Das wäre ggf. der Fall, wenn der Vermieter den Schlüssel erst später annimmt, auch wenn man selbst gar nicht dafür kann.

Ärger scheint hier vorprogrammiert. Über den Mieterbund kann man nach einem „sachkundigen Zeugen“ oder Sachverständigen fragen, der die Wohnungsübergabe bezeugt und ggf. ein Übergabeprotokoll anfertigen kann oder Fotos macht. Dieser ist dann aber selbst zu zahlen.

Viel Glück!
Stacy8888

Hi,

wie wär die Situation zu bewerten, wenn wegen einem strittigen
Auszugstermin (Kündigungsfrist)der Vermieter den
Übergabetermin verweigern würde mit dem Hinweis, die
Kündigungsfrist ende 1 Monat später.

Bewerten???
=> imho: strittig, ggf. prüfen wer eher Recht bekommen würde, wenn darauf an käme

Bestünde die Möglichkeit,
im rechtmäßig z.B. in Abwesenheit die Schlüssel zukommen zu
lassen?

Der Begriff rechtmäßig ist erst anzuwenden, wenn ein Gericht einen
Titel verfügt bzw ein Urteil gefällt hat. Was soll also hier ein Antworter wohl schreiben könnten???

antwort hier mal ohne „rechtmäßig“:
Die Schlüssel kann zu jeder Zeit zurückgegeben werden, das ändert aber nichts an der Vertragslage.

Desweiteren wäre interessant zu erfahren, wenn es denn bzgl.
der Vorstellung einer „einwandfreien Wohnung(gem.Mietvertrag)“
Differenzen geben würde.

Ja interessant könnte dies in der Tat sein. :smile:

Wie könnte man sich denn da richtig
verhalten um nicht in Verzug zu geraten

Mit dem VM ein Übergabeprotokoll ohne Befund zusammen zu unterschreiben. Üblicherweis kann davor ein Termin zur Beurteilung des Zustandes durchgeführt werden, hier können schon mal Wünsche des VM besprochen werden.

und ggf. somit
zwangsweise einen Monat länger mieten zu müssen (und somit die
strittige Kündigungsfrist doch zu Gunsten des Vermieters
eingehen zu müssen).

Jede Willensäußerung schriftlich den VM zustellen.

Das ein Zeuge des Mieters bei einer
solchen Übergabe anwesend sein sollte, setzte ich als
unvermeidlich vorraus.

na ja, dass steht jeder Partei frei

vlg MC