Hallo,
wie wär die Situation zu bewerten, wenn wegen einem strittigen Auszugstermin (Kündigungsfrist)der Vermieter den Übergabetermin verweigern würde mit dem Hinweis, die Kündigungsfrist ende 1 Monat später. Bestünde die Möglichkeit, im rechtmäßig z.B. in Abwesenheit die Schlüssel zukommen zu lassen?
Desweiteren wäre interessant zu erfahren, wenn es denn bzgl. der Vorstellung einer „einwandfreien Wohnung(gem.Mietvertrag)“ Differenzen geben würde.Wie könnte man sich denn da richtig verhalten um nicht in Verzug zu geraten und ggf. somit zwangsweise einen Monat länger mieten zu müssen (und somit die strittige Kündigungsfrist doch zu Gunsten des Vermieters eingehen zu müssen). Das ein Zeuge des Mieters bei einer solchen Übergabe anwesend sein sollte, setzte ich als unvermeidlich vorraus.
Vielen Dank
Retina
