Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ein Vermieter berechnet in der Nebenkostenabrechnung eine Handwerker Rechnung in Höhe von 200,- €. Darin enthalten ist eine Tätigkeit eines beauftragten Handwerkers, der drei Dinge behoben hat. Laut gibt es keine detaillierte Aufstellung, wieviel Arbeitszeit auf welche Reparatur entfällt.
Laut Mietvertrag muss der Mieter Kleinreparaturen bis 80 € je Einzelfall und insgesamt bis 8% der Jahres Netto Miete tragen.

Sind die 80 € inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer zu verstehen?

Der Vermieter beruft sich darauf, dass es drei unabhängige Reparaturen sind, die jeweils 80,- € zzgl. MwSt. nicht übersteigen un sieht die Zahlungsverpflichtung des Mieters.

Ist die Ansicht vertretbar?

Danke,
Grüsse
Ralf

Hallo,

ein Vermieter berechnet in der Nebenkostenabrechnung eine
Handwerker Rechnung in Höhe von 200,- €. Darin enthalten ist
eine Tätigkeit eines beauftragten Handwerkers, der drei Dinge
behoben hat. Laut gibt es keine detaillierte Aufstellung,
wieviel Arbeitszeit auf welche Reparatur entfällt.
Laut Mietvertrag muss der Mieter Kleinreparaturen bis 80 € je
Einzelfall und insgesamt bis 8% der Jahres Netto Miete tragen.

Sind die 80 € inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer zu verstehen?

Im normalen Geschäftsverkehr kann ein Endverbraucher davon ausgehen, wenn ein Betrag ohne Angaben über die MWSt genannt wird, dass dieser der Endpreis ist, also incl. MWSt.

Wolfgang D.

Hallo

m.E. müssen Reparaturen jährlich bis 80 € vom Mieter bezahlt werden und in dieser Betrag ist als Endbetrag zu verstehen, d.h. inkl. MwSt.

Gruß