Befristeter Vertrag mit automatischer Verlängerung

Hallo,

X hat einen Mietvertrag in dem steht, dass sein Mietverhältnis immer auf ein Jahr begrenzt ist und sich bei „nicht-Kündigung“ automatisch um ein Jahr verlängert.

Ist so etwas wirklich rechtsgültig? Kann er X irgendwann einfach ohne Begründung aus der Wohnung werfen, falls ihm seine Nase nicht mehr passt?

Läuft diese Regelung irgendwann aus, sodass es unbefristet wird? (zum Beispiel nach so-und-so-viel Verlängerungen, wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag?)

Hat das vielleicht auch Nachteile für X, falls er selbst mal die Wohnung kündigen will, sodass er immer nur zu diesem „Jahrestermin“ kündigen kann?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Grüße,
Anja

Hallo,

X hat einen Mietvertrag in dem steht, dass sein Mietverhältnis
immer auf ein Jahr begrenzt ist und sich bei „nicht-Kündigung“
automatisch um ein Jahr verlängert.

Ist so etwas wirklich rechtsgültig? […]

Nein.

Hat das vielleicht auch Nachteile für X, falls er selbst mal
die Wohnung kündigen will, sodass er immer nur zu diesem
„Jahrestermin“ kündigen kann?

Nein.

Nichts deutet darauf hin, dass die Befristung qualifiziert begründet wurde (§ 575 BGB, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html). Ergibt auch keinen Sinn. Es gibt in der Praxis keinen zulässigen Befristungsgrund, der periodisch jedes Jahr erneut eintritt.

=> Der Vertrag ist unbefristet und kann vom Mieter jederzeit mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.

Gruß