mal angenommen der Vermieter zahlt nach Mietvertrag nur einen Teil der Kaution zurück, und „behält sich vor“ weitere Forderungen im Falle eines Streites zu erheben, die er sonst nicht stellt.
-Ist ein gerichtliches Mahnverfahren der richtige Weg um die Sache einzuleiten?
-Wie ist so ein Vorbehalt rechtlich zu sehen? Kommt bei einem Verfahren alles auf den Tisch, sprich könnte sich der Vermieter noch weitere Dinge ausdenken?
-Ist ein gerichtliches Mahnverfahren der richtige Weg um die
Sache einzuleiten?
wenn man sich seiner Sache sicher ist, klar. Manchmal tut es auch Wunder, wenn man einfach nur ankündigt, dass dies der nächste Schritt sein wird.
-Wie ist so ein Vorbehalt rechtlich zu sehen? Kommt bei einem
Verfahren alles auf den Tisch, sprich könnte sich der
Vermieter noch weitere Dinge ausdenken?
Es gibt keinen Vorbehalt dieser Art, der irgendeine Rechtsgrundlage bildet. Dazu macht man Übergabeprotokolle. Fehlt dieses, ist dies zum Nachteil dessen, der etwas einfordert, das dort hätte vermerkt sein sollen.
Ausdenken kann sich natürlich jeder alles, aber damit gewinnt man keine Prozesse. Da muss schon vorgelegt werden, wer was warum beansprucht.
Also der Vermieter habe zuerst Grund A angemahnt, der aber in der Diskussion mit dem Mieter schnell fallen gelassen wurde.
Nun gibt es Grund B und C. C ist wiederum haltlos, in Forderung B geht es um noch nicht erhobene Nebenkosten, welche vom Vermieter aber nicht genau aufgeschlüsselt wurden.
Nun meine Frage, können die Forderungen in einem Rechtsstreit gegeneinander aufgerechnet werden? Kann der Vermieter dem Richter später noch was Vorreichen nachdem der Mieter schon Klage eingereicht hat? Oder wären das dann aussen vor?
Nun meine Frage, können die Forderungen in einem Rechtsstreit
gegeneinander aufgerechnet werden? Kann der Vermieter dem
Richter später noch was Vorreichen nachdem der Mieter schon
Klage eingereicht hat? Oder wären das dann aussen vor?
Es ist der normale Gang der Dinge, dass der Beklagte zunächst die Klageschrift bekommt und darauf eine Klageerwiderung einreichen kann. Da kann er natürlich alles vorbringen, was er für relevant hält.
Ob und wie das dann im Einzelnen gewürdigt wird, stellt sich erst vor Gericht heraus.