Berechnung der Endrenovierung durch Vermieter?

Guten Abend!

Darf der Vermieter, wenn bei Auszug die Wohnung noch nicht renoviert ist obwohl der Mietvertrag eine „neu renovierte Übergabe“ verlangt, die Wohnung eigenmächtig streichen und in Rechnung stellen, ohne dass er dem Mieter die Kosten dafür zuvor schriftlich mitgeteilt hat? Darf er eine Firma mit der Bodenreinigung beauftragen und deren Leistung in Rechnung stellen, ohne den Mieter zuvor darüber zu informieren? Oder müsste er in beiden Fällen zunächst ‚vorwarnen‘ bzw. aufforden, der Pflicht selbst nachzukommen?

Viele Grüße

Hallo,

das kommt darauf an. Wenn der Mieter eine gültige Klausel des Vertrages verletzt und nicht renoviert und auch keinerlei Anstalten macht, diese Pflicht noch auszuführen, dann ist der Vermieter sicherlich berechtigt die Kosten die ihm durch die Renovierung entstehend dem Mieter zu berechnen (bzw. von der Kaution abzuziehen).

Eine rechtsgültig vereinbarte Endrenovierung muss innerhalb des bestehenden Mietverhältnisses ausgeführt werden. Sind bei Übergabe noch Mängel zu ersehen, hat der Mieter ein Recht auf Nachbesserung, wobei dann natürlich auch eine Frist vom VM zu setzen ist bzw. mit dem Mieter zu besprechen ist.

Die Frage ist also: Warum hat der Mieter (gar) nicht renoviert und hat er mit dem VM die Gründe besprochen und Nachbesserung angeboten?

Gruß
Nita