Aussenbewegungsmelder

Hallo,
ich hoffentlich bin hier richtig.
Also…
Es sind 3 Reihenhäuser…a,b, und c, alles EIgentum.

Person c hat immer den Aussenbewegungsmelder an und wohnt an letzter Stellt, muss also immer an a und b vorbei.
A und B haben nie ihren Aussenbewegungsmelder an. Alles ist sehr dunkel und sehr eng.
Sind sie dazu verpflichtet???
Falls ja gibt es da ein Gesetztes Text???
Und was ist wenn man sie da im dunkeln ernsthaft verletzt, wer kommt dafür auf???

Ich danke euch sehr

LG

Hallo,
ich hoffentlich bin hier richtig.
Also…
Es sind 3 Reihenhäuser…a,b, und c, alles EIgentum.

Person c hat immer den Aussenbewegungsmelder an und wohnt an
letzter Stellt, muss also immer an a und b vorbei.
A und B haben nie ihren Aussenbewegungsmelder an. Alles ist
sehr dunkel und sehr eng.
Sind sie dazu verpflichtet???

Hallo blaulea,
Es gibt eine Wegsicherungspflicht des Grundstückseigentümers.

Falls ja gibt es da ein Gesetztes Text???

Kuckst Du Gerichtsurteil:
http://haerting.org/de/3_lawraw/archiv/immobilienrec…

Und was ist wenn man sie da im dunkeln ernsthaft verletzt, wer
kommt dafür auf???

Es kommt darauf an, wenn Ursache Dunkelheit, dann kann es den Eigentümer schon treffen. Vor allem wenn Lampen mit Außenbewegungsmeldern da sind und sie nicht einschaltet, grenzt das schon an Rücksichtslosigkeit.

Ich danke euch sehr

Bitte!
Wolfgang D.