Mieterhöhung ohne Mietvertrag

Hallo zusammen,

ist es einem Vermieter erlaubt die Miete „einfach so“ von 200€ auf 300€ (Warmmiete, da es sich um ein ca. 15m² Zimmer handelt, Heizung funktioniert nicht) zu erhöhen? Ein Mietvertrag existiert nicht. Wie könnte man sich in dem Fall gegen einen Vermieter a la „Wenns die nicht passt fliegst halt raus“ wehren?

Schöne Grüsse,
Bathory

„Einfach so“ geht gar nichts.
Wenn er nicht belegen kann, dass die Miete €300 ist, dann ist sie auch nicht €300, so einfach.

Ein Mietvertrag existiert nicht. … „Wenns die nicht passt fliegst halt raus“

Jetzt wird es interessant.
Eine Räumungsklage durchzukommen gegen einen Bewohner, der nicht einmal beweisen kann, dass er das Recht hat überhaupt dort zu wohnen, dürfte nicht sonderlich schwer sein!

Was kann der Mieter tun? … Mieterschutzbund fragen, die haben da sicher was parat!

Gruß,
Michael

Hallo,

Ein Mietvertrag existiert nicht.

Eine Räumungsklage durchzukommen gegen einen Bewohner, der
nicht einmal beweisen kann, dass er das Recht hat überhaupt
dort zu wohnen, dürfte nicht sonderlich schwer sein!

Zu beweisen, dass man bereits seit mindestens einem Monat dort wohnt, dürfte ebenfalls nicht sonderlich schwer sein. Und was wäre das anderes als der Nachweis dieser Berechtigung?

Btw., es gibt vielleicht keinen schriftlichen Mietvertrag, aber deshalb doch trotzdem immer noch einen Mietvertrag.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Jetzt wird es interessant.

in der Tat…

Eine Räumungsklage durchzukommen gegen einen Bewohner, der
nicht einmal beweisen kann, dass er das Recht hat überhaupt
dort zu wohnen, dürfte nicht sonderlich schwer sein!

und wie erklärt der Vermieter, dass er all die Zeit vorher den Bewohner geduldet und die Miete einkassiert hat? In diesem Fall liegt konkludentes Handeln vor. Es kann also davon ausgegangen werden, dass zumindest ein mündlicher Mietvertrag besteht.

Wenn der VM jetzt keinen Nachweis führen kann, dass irgendwelche Sondervereinbarungen getroffen wurden (und wie soll er das ohne schriftlichen Vertrag?), gelten die üblichen gesetzlichen Vorschriften zum Thema Mieterhöhung.

Gruß, Niels