Allgemein ist es in der Praxis üblich, einen Nachmieter zu suchen, um früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können. Dies erspart beiden Seiten, Mieter und Vermieter, Zeit und Aufwand.
Kann der Vermieter jedoch jemanden aussuchen, der sowieso erst ab dem Ende der Mietzeit einziehen kann? Dann würde die Aktion „Nachmieter suchen“ ja keinen Sinn machen, denn die wenigsten können sich eine doppelte Mietbelastung leisten, wenn schon ein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde.
Hallo erstmal
Allgemein ist es in der Praxis üblich, einen Nachmieter zu
suchen, um früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können.
Zumindest kann man es versuchen: FAQ:1258
Kann der Vermieter jedoch jemanden aussuchen, der sowieso erst
ab dem Ende der Mietzeit einziehen kann?
Sicher. Ausserdem kann es sein, dass der Nachfolger finanziell weniger solvent als der vorige Mieter.
denn die wenigsten
können sich eine doppelte Mietbelastung leisten, wenn schon
ein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde.
Man kann aber auch über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe gehen: wenn der VM vor dem offiziellen Mietende nach dem Schlüssel verlangt, ist der MV ab diesem Moment beendet und muss nicht mehr voll bezahlt werden.
mfg M.L.
Auch hallo!
Hallo erstmal
Allgemein ist es in der Praxis üblich, einen Nachmieter zu
suchen, um früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können.Zumindest kann man es versuchen: FAQ:1258
Kann der Vermieter jedoch jemanden aussuchen, der sowieso erst
ab dem Ende der Mietzeit einziehen kann?Sicher. Ausserdem kann es sein, dass der Nachfolger finanziell
weniger solvent als der vorige Mieter.
Also für solche Fälle sollte doch wohl eher der Mieter einen Nachmieter suchen. Der will ja schliesslich früher raus! Dem Vermieter kann es doch relativ egal sein, ob nun Mieter A oder Mieter B dort wohnt. Dem geht es um die Miete… Also warum sollte der Vermieter keinen Nachmieter nehmen dürfen, der erst nach Ablauf der Mietzeit einzieht?
denn die wenigsten
können sich eine doppelte Mietbelastung leisten, wenn schon
ein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde.
Das ist doch das Problem des „alten“ Mieters! Warum sollte der Vermeiter auf Miete verzichten, weil der Mieter seine Kündigungsfrist nicht einhält und die Miete nicht doppelt zahlen kann?!? Der „alte“ Mieter hätte hier wohl den neuen Mietvertrag erst dann beginnen lassen sollen, wenn der alte ausläuft!
Man kann aber auch über den Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
gehen: wenn der VM vor dem offiziellen Mietende nach dem
Schlüssel verlangt, ist der MV ab diesem Moment beendet und
muss nicht mehr voll bezahlt werden.
Das halte ich für sehr gefährlich!!! Ich glaube nicht dass das so stimmt!!! Wenn ich z.B. zum 28.02. fristgerecht gekündigt habe, ich den Umzug bereits vollzogen habe und den Schlüssel schon am 25.02. übergebe, dann sind doch die letzten Tage trotzdem von mir zu zahlen. Hier zählt meiner Meinung nach der Mietvertrag und nicht die Schlüsselübergabe!?!
Dies sind aber alles meine persönlichen Erfahrungen! Eine Mietexperte kann mir evtl. zustimmen oder mehr sagen!?
Gruß
Patrick
Allgemein ist es in der Praxis üblich, einen Nachmieter zu
suchen, um früher aus dem Mietvertrag ausscheiden zu können.
Dies erspart beiden Seiten, Mieter und Vermieter, Zeit und
Aufwand.
Also, diese Praxis kenne ich eigentlich nicht. In der Regel kümmert sich der Vermieter um einen neuen Mieter. Der VM muss auch keinen Nachmieter des alten Mieters akzeptieren.
Kann der Vermieter jedoch jemanden aussuchen, der sowieso erst
ab dem Ende der Mietzeit einziehen kann? Dann würde die Aktion
„Nachmieter suchen“ ja keinen Sinn machen, denn die wenigsten
können sich eine doppelte Mietbelastung leisten, wenn schon
ein neuer Mietvertrag unterschrieben wurde.
Der VM entscheidet allein darüber wen er nimmt und wann.
Würde ein passender Nachmieter gefunden, der dem VM zusagt, könnte dieser theoretisch auch früher in den Vertrag einsteigen, wenn alles passt - muss aber nicht.
Normalerweise sieht jeder Mieter zu, dass er nahtlos in ein neues Mietverhältnis wechselt, wenn dies nicht möglich ist, muss der Mieter ggf. eine Doppelbelastung hinnehmen.
Gruß
Hallo nochmal
wenn der VM vor dem offiziellen Mietende nach dem
Schlüssel verlangt, ist der MV ab diesem Moment beendet und
muss nicht mehr voll bezahlt werden.Das halte ich für sehr gefährlich!!! Ich glaube nicht dass
das so stimmt!!??!!
Man muss beachten, von wem hierbei die Initiative ausgeht. Was der Mieter von sich aus macht, geht allein auf seine Rechnung. Nur in dem oben beschriebenen Spezialfall besteht anteilige Zahlungspflicht.
mfg M.L.
Hi,
wenn der „VM“ vor dem offiziellen Mietende nach dem
Schlüssel verlangt
ok, das der VM dies verlangt hatte ich ehrlich gesagt hier überlesen. Dann stimme ich Dir zu. Gebe ich allerdings als Mieter den Schlüssel früher zurück, so hat das keine Auswirkung auf meine Zahlungspflicht. Es sei denn es ist was anderes vereinbart…
Gruß
Patrick