wenn ein vermieter keine ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten liefert, ist es dann zulässig die NK Vorauszahlungen nicht weiter zu leisten?
wenn nein wie ist es rechtlich möglich zu wissen ob die NK vorauszahlungen nicht zu hoch sind?
ist der weg möglich durch klage?
danke
Hallo
der Vermieter ist ja verpflichtet eine NK zu erstellen.
Macht er dies nicht, kann man als Mieter ihm mitteilen, dass man die Vorauszahlungen einbehält bis eine ordnungsgemäße Abrechnung erstellt wird. In der Regel wird sich der Vermieter dann um eine Abrechnung bemühen. Der Mieter sollte die NK-Vorauszahlungen ggf. auf ein separates Konto zahlen, da er ja in jedem Fall die Zahlungen leisten muss.
NK Abrechnung muss immer spätestens bis 31.12. des Folgejahres für das vergangene Jahr erstellt werden. Versäumt er diese Frist muss der Mieter keine Nachzahlung leisten, hat aber das Recht auf Auszahlung eines evtl. Guthabens.
Vermieter sollte angeschrieben werden, mit Fristsetzung.
Gruß