Vermieter ignoriert Widerspruch

Hallo an alle! Ich hoffe jemand kann etwas zu dem folgenden Fall beitragen:

Nehmen wir an Herr M widerspricht einer NK-abrechnung (bei der er nachzahlen muss) weil er feststellt dass ihm Nutzerwechselkosten berechnet worden die nicht umlagefähig sind. Er möchte noch aufklärung, warum ein Hausmeisterbüro berechnet wird, wenn es doch zusätzlich ein Raum für Geräte gibt die der Hausmeister nutzt. Er versteht auch die berechnung seines Anteils nicht, da diese mit der Wohnfläche nicht übereinstmmt und fordert ebenfalls aufklärung.

Der Vermieter V antwortet nur mit: „Sie haben die letzten jahre die NK ohne Widerspruch bezahlt. Die Anteile werden im Verhältnis zur Gesamtfläche berechnet“ mehr nicht. Mieter M schreibt als antwort, dass er auf die Aufklärung weiterhin besteht und nicht zufrieden ist mit der Antwort.

V erinnert M schriftlich, ohne auf das schreiben von M einzugehen, auf die noch offene Nachzahlung plus Mahnkosten vor dem 31.12.

Da M im Urlaub ist und erst das schreiben im Neujahr liest, ist theoretisch die NK-abrechnungsfrist des V verjährt. Nun fordert M die Rückzahlung der gesamten NK aus dem Abrechnungsjahr, da V bis 31.12. keine ihm nachvollziehbare NKA trotz Nachfrage zugeschickt hat.

V schreibt weiterhin noch 2 mal die gleiche Nachzahlungforderung und geht auch weiter hin nicht auf den Widerspruch ein. Daher antwortet der Mieter M auch nicht.

Sollte M jetzt weiterhin die Forderung ignorieren, da sein Widerspruch auch ignoriert wurde?

Sollte M rechtlich die Rückzahlung der gesammten NK fordern?

Danke im voraus.

mfg

Hallo an alle! Ich hoffe jemand kann etwas zu dem folgenden
Fall beitragen:

Der Vermieter V antwortet nur mit: „Sie haben die letzten
jahre die NK ohne Widerspruch bezahlt. Die Anteile werden im
Verhältnis zur Gesamtfläche berechnet“ mehr nicht. Mieter M
schreibt als antwort, dass er auf die Aufklärung weiterhin
besteht und nicht zufrieden ist mit der Antwort.

Eine Anerkennung der Vorjahresabrechnung bedingt nicht unbedingt, dass der Mieter diese jedes Jahr anerkennen muss.

V erinnert M schriftlich, ohne auf das schreiben von M
einzugehen, auf die noch offene Nachzahlung plus Mahnkosten
vor dem 31.12.

Da M im Urlaub ist und erst das schreiben im Neujahr liest,
ist theoretisch die NK-abrechnungsfrist des V verjährt. Nun
fordert M die Rückzahlung der gesamten NK aus dem
Abrechnungsjahr, da V bis 31.12. keine ihm nachvollziehbare
NKA trotz Nachfrage zugeschickt hat.

Wenn der Mieter die Abrechnung fristgerecht bekommen hat, ist keine Abrechnungsfrist verjährt.

V schreibt weiterhin noch 2 mal die gleiche

Nachzahlungforderung und geht auch weiter hin nicht auf den
Widerspruch ein. Daher antwortet der Mieter M auch nicht.

Sollte M jetzt weiterhin die Forderung ignorieren, da sein
Widerspruch auch ignoriert wurde?

Ist eigentlich nicht zu empfehlen. Der M sollte konkret seine Fragen bzw. Einsprüche auflisten und selbst einen Termin setzen.

Sollte M rechtlich die Rückzahlung der gesammten NK fordern?

Nee, erst mal nicht. Abrechnung ist termingemäß eingegangen, es bestehen lediglich Unstimmigkeiten und die müssen beide Parteien klären.

Danke im voraus.

mfg

M sollte jedenfalls nie etwas tun, was er vor Gericht nicht durchhält oder nachzuweisen im Stande ist.

Ist das kein Problem für M, dann braucht er eigentlich keinen weiteren Rat hier.

Gruß!

Horst