Die Kosten der Raumwärme werden teils nach dem Grundkostenanteil 50% und dem Verbrauchskostenanteil 50% für 2 Mieterparteien berechnet. Jede Partei hat ein freistehendes Haus. Unsere Häuser werden aber von einem zentralen gemeinsamen Ölofen beheizt. Unser Heizverhalten ist jedoch recht unterschiedlich. Wir heizen viel mit Holz über einen Holzofen in unserem Haus. Unsere Nachbarn lassen dafür nur die Ölheizung laufen. Nun kam die Abrechnung und ich habe einen Schlag bekommen. Unser Verbrauch ist um das 4 fache niedriger, als der der Nachbarn. Jedoch wird ja nur 50% über den Verbrauch berechnet. Die anderen 50% werden auf die Parteien zu gleichen Maßen umgelegt. Und damit zahlen wir auf den Liter umgerechnet einen sehr hohen Ölpreis. Ist das ausschlaggebende Argument dieser Abrechnungsweise die gemeinsame Ölheizung oder kann man diese Abrechnungsweise anfechten, da wir alleinstehende Häuser haben.
ich gehe mal davon aus, dass die Abrechnung durch eine vom Vermieter beauftragte Firma erstellt wird, stimmt das?
Es müssen nicht unbedingt 50 % der Kosten als Grundkosten genommen werden. Die Abrechnungsfirma kann auch 30 % nehmen und die restlichen 70 % als Verbrauchskosten ansetzen. Rechtgrundlage: §§ 7 Absatz 1 und 8 Absatz 1 Heizkostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR00…). Soweit kann die Abrechnungsfirma es von sich aus ändern, ohne Zustimmung irgendeines anderen. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann man sogar noch weiter gehen, § 10 Heizkostenverordnung.
=> Die Situation dem Vermieter oder der Abrechnungsfirma schildern und Erhöhung des verbrauchsabhängigen Teils vorschlagen.
Allgemein: Dass es überhaupt Grundkosten gibt, ist der Tatsache geschuldet, dass es in Mehrfamilienhäusern immer Wärmeverluste gibt. Häuser sind nach außen gedämmt, aber die Wohnungen untereinander in der Regel nicht, d.h. wenn jemand gar nicht heizt, wird er immer in gewissem Maße von den Nachbarn „mitbeheizt“. Die Heizkostenverordnung geht von Mehrfamilienhäusern als Regelfall aus, die Grundkosten sollen diese Ungerechtigkeit ausgleichen.
Bei zwei Einfamilienhäusern, die durch dieselbe Heizungsanlage versorgt werden, ist das höchstens in wesentlich geringerem Maße der Fall. Wärmeverluste gibt es auch dann, aber immer nur zugunsten desjenigen, in dessen Keller die Heizungsanlage steht. Etwas Wärme geht im Keller verloren und heizt dieses Haus mit, noch etwas geht zwischen den Häusern verloren. Aber sicher nicht 50 %, wahrscheinlich nicht mal 30 %.
Leider ergibt sich aus der Heizkostenverordnung kein Rechtsanspruch, den Grundkostenanteil unter 30 % zu senken, aber die 30 % sollten machbar sein. Noch weniger leider nur, wenn die Bewohner des anderen Hauses ein Einsehen haben und auch der Vermieter einverstanden ist.
Es müssen nicht unbedingt 50 % der Kosten als Grundkosten
genommen werden. Die Abrechnungsfirma kann auch 30 % nehmen
und die restlichen 70 % als Verbrauchskosten ansetzen.
Hmm, das wäre mir neu. Imho bestimmt der VM die Verteilung.
=> Die Situation dem Vermieter oder der Abrechnungsfirma
schildern und Erhöhung des verbrauchsabhängigen Teils
vorschlagen.
jupp, erst VM, der an ggf Abrechnungsfirma.
Allgemein: Dass es überhaupt Grundkosten gibt, ist der
Tatsache geschuldet, dass es in Mehrfamilienhäusern immer
Wärmeverluste gibt. Häuser sind nach außen gedämmt, aber die
Wohnungen untereinander in der Regel nicht, d.h. wenn jemand
gar nicht heizt, wird er immer in gewissem Maße von den
Nachbarn „mitbeheizt“. Die Heizkostenverordnung geht von
Mehrfamilienhäusern als Regelfall aus, die Grundkosten sollen
diese Ungerechtigkeit ausgleichen.
ja zum Teil…
Ein anderer Hintergrund wäre, dass ein Nichtbenutzer einer Heizung trotzdem etwas für die Bereitstellung der Heizung bezahlen soll. Schließlich kann dieser jederzeit die Heizung anstellen. Dieser Luxus kostet eben etwas.
Leider ergibt sich aus der Heizkostenverordnung kein
Rechtsanspruch, den Grundkostenanteil unter 30 % zu senken,
aber die 30 % sollten machbar sein.
Ein M hat dies aber nicht zu entscheiden. Schwierig wird es, wenn es sich hier um 2 Eigner zu je 50% handelt.
Noch weniger leider nur,
wenn die Bewohner des anderen Hauses ein Einsehen haben und
auch der Vermieter einverstanden ist.
Man könnte mit dem VM sprechen, ob er nicht auf 30% Grund und 70% Verbrauch geht - vorausgesetzt, die anderen Mieter stimmen dem dann auch zu. Aber: ansonsten gilt wie im MV vereinbart.