Wasserschaden durch Waschmaschine

Was tun?
wenn die Waschmaschine unbeaufsichtigt läuft und das ausgetretene Wasser in der darunterliegenden wohnung einen Schaden verursacht (z.B. Decke nass) Darf ein Vermieter das als kündigungsgrund angeben mit welcher Aussicht auf Erfolg?; übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden oder kann sie das ablehnen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort.

Hallo,

die Gültigkeit einer solchen Kündigung wäre zumindest zweifelhaft. Ein Vermieter hat natürlich Rechte, auch zur Kündigung. Fristlos kann er kündigen bei a) vertragswidrigem Gebrauch, b) bei Zahlungsverzug und c) bei Störung des Hausfriedens durch den Mieter.

Fristgerecht kann er kündigen bei a) schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters, b) Eigenbedarf des Vermieters, c) Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung, d) Umbau von Nebenräumen zu Wohnräumen und e) Kündigung aus wichtigem Grund.

In dem beschriebenen Fall würde ein VM evtl. fristlos wegen a) oder fristgerecht wegen a) oder e) kündigen.

Alle diese Fälle setzen aber eine erhebliche Schädigung des Vermieters bzw. des Mietgegenstandes voraus, wie sie bei einem einmaligen Wasserschaden m.E. nicht unbedingt vorliegt (allerdings sind genauere Umstände hier nicht beschrieben).

Es müsste also ein erheblicher Schaden an der Wohnung bzw. dem Haus entstanden sein ehe hier eine mögliche Kündigung seitens des VM durchkommen könnte.

Die Haftpflichtversicherung ist der erste Ansprechpartner für die Begleichung des Schadens. Ob sie tatsächlich eintritt kommt a) auf den Vertrag und den Fall an und wird b) im Brett Versicherungen evtl. besser beantwortet werden können.

Hat der VM tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen ist jeder Mieter gut beraten sich fachlichen Rat vor Ort einzuholen, der alle Einzelheiten des Vorfalles prüfen und in Relation setzen kann.

Gruß
Nita