Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema renovieren nach Auszug aus der Mietwohnung.
Ich habe überall gelesen, dass die oben genannte Klausel unwirksam ist, wenn im Mietvertrag vom Mieter verlangt wird, dass die Wohnung nur in bestimmten farben gestrichen werden darf.
Wenn also im Mietvertrag steht:
1. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten Schönheitsreparaturen durchzuführen. …
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6. Insbesondere darf der Mieter für den Anstrich – auch der Nebenräume – keine Vollfarben (Blau, Grün, Rot, Gelb, Schwarz, usw.) verwenden, sondern nur solche, die vom nachfolgenden Wohnungsnutzer usw. mit üblichen Farben deckend überstrichen werden können. Ansonsten muss die Farbgestaltung dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entsprechen.
• Für die Fußböden sind daher im Zweifel die Farben dunkelbrauch, rotbraun zu verwenden;
• Ansonsten für Fenster, Türen, Wandschränke usw. weiß, Hellelfenbein, hell beige.
bedeutet das dann, dass die gesamte Klausel unwirksam ist, und der Mieter überhaupt nicht renovieren muss?
Hab das alles nicht so richtig verstanden, sorry …
Moin,
ich wüsste nicht, warum diese Klausel unwirksam sein sollte.
Anstriche in Vollfarben (Blau, Grün, Rot, Gelb, Schwarz usw.) werden bei manchen Gerichten als Sachbeschädigung gewertet und sind, ungeachtet der Schönheitsreparaturintervalle und -notwendigkeiten, auf jeden Fall bei Auszug zu entfernen.
Moin,
ich wüsste nicht, warum diese Klausel unwirksam sein sollte.
Anstriche in Vollfarben (Blau, Grün, Rot, Gelb, Schwarz usw.)
werden bei manchen Gerichten als Sachbeschädigung gewertet und
sind, ungeachtet der Schönheitsreparaturintervalle und
-notwendigkeiten, auf jeden Fall bei Auszug zu entfernen.
du hast da wohl was in den falschen Hals bekommen: Die Klausel besagt doch extra, dass solche Farben beim renovieren verboten sind. Das der Mieter jetzt schon solche Farben an der Wand hat, geht aus dem UP nicht hervor.
Moin,
ich war nicht der Ansicht, dass der fiktive Mieter schon solche Farben an der Wand hat. Ich habe lediglich die Sachbeschädigungsentscheidung zur Untermauerung meiner Meinung angeführt.