Vorzeitige Ausstieg aus Geschäftsmietvertrag

Hallo,
mich würde interessieren, ob jemand etwas zu folgendem Fallbeispiel weiß:
Es wurde ein Geschäft übernommen, nach 9 Monaten Existenzgründungszuschuss stellt sich das ganze als „Nullnummer“ heraus. Der Mietvertrag läuft insgesamt über 2,5 Jahre. Der Vermieter besteht auf zeitliche Erfüllung des Vertrages (Vertrag ist Vertrag), wenn kein Nachmieter gefunden wird. Dieses ist auf Grund der Situation des Geschäftes extrem schwer.
Wer kennt Tipps, trotzdem vorzeitig aus dem Mietvertrag herauszukommen, ohne nach Geschäftsaufgabe noch lange die Miete zahlen zu müssen? (Miete, Strom, Rechnungen trägt das Geschäft, zum Leben bleiben quasi Null € übrig)
Danke für Beiträge

Wegfall der Geschäftsgrundlage …
… könnte möglicherweise in Anwendung gebracht werden. Weitere Informationen mit Betreff als Suchtstichworte aus allgemein frei zugänglichen Quellen.

Gruß

Stefan

Moin,
es gibt Fragen, bei denen kommt es mir einfach hoch.

Verträge sollte man sich durchlesen bevor man sie unterschreibt.

vnA

Moin,
es gibt Fragen, bei denen kommt es mir einfach hoch.

Verträge sollte man sich durchlesen bevor man sie
unterschreibt.

Ach, bereits bei der Unterschrift eines Vertrages weiss man bereits, dass das Geschäft nichts wird?

Sollbruchstellen
Man kann aber über Sollbruchstellen nachdenken.

Wenn man ein Geschäft als Existenzgründung eröffnet, dann sollte man eine Klausel im Mietvertrag haben, dass man nach einem halben Jahr den Vertrag beenden kann.

Christian

Hallo Astrid,

Gegenüber der Ansicht von Christian muss eingewendet werden, dass Geschäftsmietverträge in der Regel immer Zeitmietverträge sind. Man hat als Unternehmer nicht immer die freie Auswahl.

Wenn der Mieter kein verwertbares Vermögen hat, so wird der Vermieter im eigenen Interesse einer Vertragsaufhebung zustimmen, bzw. den Mietvertrag fristlos kündigen. Aufgrund von Vollstreckungsschutzvorschriften wird es dem Vermieter fast unmöglich werden, seine Ansprüche durchzuseten.

In den meisten Gewerberaummietverträgen wird die Untervermietung ausgeschlossen. Würde der Raum untervermietet, so könnte der Vermieter den Mietvertrag auch kündigen.

Ist der Mieter sehr finanzstark, so wird der Vermieter nicht geneigt sein, den Vertrag zu kündigen, da er das Vermögen des Mieters verwerten kann.

Ich hoffe, ein wenig weitergeholfen zu haben.

Viel Glück !

Cauchy