Hi,
es geht um eine fiktive Geschichte…
Ein M bestellt den VM wegen eines Defektes an der GEH.
Der VM erklärt den M wie die Heizkörper entlüftete werden. 2 von 9 Heizköper sind zugänglich, die anderen mehr oder weniger zugebaut.
Die GEH konnte nicht wieder in Betrieb genommen werden. Tags darauf will der VM einen Termin für einen Handwerker vereinbaren. Der M teilt nun mit, dass nach Entlüften der übrigen Heizköper die Gasetagenheizung wieder heizt.
Soweit ein Klassiker…
Frage: Wäre es erlaubt oder dem M zuzumuten, die verbauten Heizkörper zu fotografieren?
Hintergrund: Aufgrund von mangelnder Heizung, bzw. zugebauten Heizkörper im Bad hat sich an dem Fensterrahmen innen Schimmel gebildet. Die Fotos sollten also zu Beweiszwecken dienen.
Sachdienliche Hinweise, die zur … usw 
Beweislage geeignet sind.
Nach welchen Recht kann hierzu eine Unterlassung von verstellen der Heizkörper verlangt werden? Beispiele?
vlg MC
