Ein Vermieter und ein zukünftiger Mieter sitzen am Tisch und vereinbaren 2 Monatsmieten Kaution. In einem Standardmietvertrag steht folgende klausel:
„Der Mieter leistet dem Vermieter Sicherheit (Kaution) für die Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder zu Befriedigung von Schadensersatzansprüchen in Höhe bis zu 3 Monatsmieten ohne Betriebskostenvorschüsse, nämlich in Höhe von ____ Euro.“
Die zahl 3 wurde vom Vermieter durch eine 2 überschrieben und im Feld Euro wurde " je 550,- "
Der Mieter hatte fast 3 Jahre lang keine Kaution bezahlt, diese Kaution wurde über Anwalt rausgeklagt und der Mieter hat kurz vor Ablauf der Frist dann 1.100 Euro Mietkaution geleistet.
Kann der Mieter nach dem er die Kaution geleistet hat auf Grundlage des oben genannen Satzes mit der Floske „in Höhe bis zu 3 Monatsmieten“ nun wieder 550,- Euro zurückfordern, da er verdeutlicht, dass oben ja „bis zu“ steht.
Wie erwähnt hat aber der Mieter die Kautin vor Ablauf der 3 Jahresfrist voll beglichen! Und in Gesprächen war auch nie die Rede von einer 1-Monatigen Kaution.
Ein Vermieter und ein zukünftiger Mieter sitzen am Tisch und
vereinbaren 2 Monatsmieten Kaution.
was im zweifel zu beweisen sein sollte.
In einem
offenbar nicht gut formulierten
Standardmietvertrag steht folgende klausel:
„Der Mieter leistet dem Vermieter Sicherheit (Kaution) für die
Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder zu Befriedigung von
Schadensersatzansprüchen in Höhe bis zu 3 Monatsmieten ohne
Betriebskostenvorschüsse, nämlich in Höhe von ____ Euro.“
Die zahl 3 wurde vom Vermieter durch eine 2 überschrieben und
im Feld Euro wurde " je 550,- "
damit wäre der angenommene mietvertrag falsch ausgefüllt worden.
die formulierung „…bis zu 3 monatsmieten“ im vordruck gibt lediglich den gesetzlichen rahmen wieder.
unter „nämlich in höhe von ____ euro“ wäre die gesamtsumme einzutragen.
falsch ausgefüllt liest sich das dann „der mieter leistet **bis zu 2 monatsmieten je 550 euro“, sodass es dem mieter - wenn man an der bedeutung des textes klebt - freigestellt ist, was er leistet.
(bei einem bekannten lottoanbieter sind auch bis zu drei gewinne garantiert. - was ist also garantiert? nichts!!!)
wenn man - unabhängig von dem, was der text hergibt - fragen würde, was die parteien wohl gewollt haben, dann käme man vermutlich zu der schlußfolgerung, es seien 1100 euro kaution gewollt und vereinbart.
sowas sehen gerichte aber durchaus unterschiedlich.
OK, aber wie sieht es mit der Tatsache aus, dass der Miete dann trotzdem 1.110 Euro überwiesen hat. Zwar durch Rechtsanwaltschreiben, aber er hat 1.100 Euro überwiesen wurde. Wenn dem Mieter doch von vorherein klar war oder wenn „anscheinend“ keine Rede von einer Mietkaution war, wieso überweist er dann 1.100 Euro? Ist die Zahlung letztendlich nicht als Anerkennung zu werten?
Weil die Antwort schlichtweg falsch ist. Wenn an einem Ladenfenster steht „bis zu 30% Rabatt“ heißt das auch nicht, dass man das teuerste Gerät mit 30% Rabatt verlangen kann, weil es ja am Fenster stand.