darf für eine Vermietung von privat (Kleinvermieter, zwei Wohnungen) eine Vorvermieterbescheinigung verlangt werden, um sich bzgl. der Solvenz zukünftiger Mieter abzusichern?
Welche Maßnahmen können und dürfen noch durchgeführt werden, um sich gegen „schwarze Schafe“ möglichst abzusichern? Ein Selbstauskunftsbogen?
verlangt werden darf alles eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ( wat für ein eklig langes Wortungetüm) ist üblich.
Diese und andere Auskünfte über den Mieter sagen nur etwas über dessen Verhalten in der Vergangenheit und bieten für die weitere Zukunft nicht die geringste Gewähr. Als Vermieter ist man auch gewissen wirtschaftlichen Risken unterworfen, wie jeder andere Unternehmer auch, man kann nur versuchen sie zu minimieren. Es ist nur eines 100% sicher:wink:
darf für eine Vermietung von privat (Kleinvermieter, zwei
Wohnungen) eine Vorvermieterbescheinigung verlangt werden, um
sich bzgl. der Solvenz zukünftiger Mieter abzusichern?
Üblich ist die Abfrage nach ausstehenden oder unregelmäßig gezahlten Mieten. Weiterhin kann fast alles nachgefragt werden, was mit Zahlungsmoral zu tun hat, z. B. ob eine private Insolvenz oder eine EV vorhanden ist.
Eine falsche Auskunft gilt als arglistige Täuschung und begründet eine Kündigung.
Welche Maßnahmen können und dürfen noch durchgeführt werden,
um sich gegen „schwarze Schafe“ möglichst abzusichern? Ein
Selbstauskunftsbogen?
Schufa oder ceditrefom Auskunft, kostet ca. 10 €. Manche VM Verbände fördern auch den Mitgliederaustausch…