Mietkaution

Ein Mieter beendet das Mietverhältnis, wobei die Wohnungsübergabe an einem 04. des Monats auf Wunsch des Vermieters stattfindet. Dieser übergibt an diesem Tag auch die Schlüssel an den Nachmieter. Der Vermieter möchte aber nun vom Mieter die Miete bis zum 15. des Monats.
Ausserdem behält er von der Kaution 1000 Euro ein für eine mögliche Nebenkostennachzahlung. Bei dem Mieter betrug die Nachzahlung im Jahr davor aber nur knapp über 300 Euro.

Beste Grüße
Thomas

Hi,

Ein Mieter beendet das Mietverhältnis,

Das wäre der übliche Fall.

wobei die
Wohnungsübergabe an einem 04. des Monats auf Wunsch des
Vermieters stattfindet.

Sowas kann auch mal vorkommen, so hat der M ca. 3 Tage länger Zeit die Wohnung in den vertragsgemäßen Zustand zu bringen, ohne diese Tage bezahlen zu müssen.

Dieser übergibt an diesem Tag auch die
Schlüssel an den Nachmieter.

Ansonsten wäre die Wohnung vom M auch weiterhin gemietet.

Der Vermieter möchte aber nun vom
Mieter die Miete bis zum 15. des Monats.

Hmm, hier schein ein Stück Information zu fehlen. Ein fehlendes Stück könnte sein, daß der VM die Wohnung wieder herrichten muss und dafür 11 Tage Zeit veranschlagt, vielleicht es könnte aber auch länger dauern…

Ausserdem behält er von der Kaution 1000 Euro ein für eine
mögliche Nebenkostennachzahlung.

Auch hier scheint etwas zu fehlen. Vielleicht möchte der VM auch ersteinmal die Schadenslage herausfinden bzw. die Instantsetzungskosten abwarten, dazu hat der VM idR 6 Monate Zeit. Für die BK Verrechnung hat der VM Zeit bis zur Abrechnungszustellung.

Bei dem Mieter betrug die
Nachzahlung im Jahr davor aber nur knapp über 300 Euro.

Hmm, ja aber nur 300 € :smile:)
Was ist sind schon 300 € auf ein Jahr + Abechnungszeitraum? nur so ein kleiner Kredit nebenbei, aber nur kanpp ohne Zinsen. :smile:)
Warum wurden die BK Vorauszahlungen nicht rechtzeitig angepasst? Dann gäbe es vielelicht sogar eine Rückzahlung.

Wenn der Kredit scheinbar anderherum verläuft möchte der M sein Geld lieber gleich bekommen, möglichst mit Zinsen.

Vielleicht verfolgt der M aber auch die aktuellen Nachrichten und weis dann auch, daß nicht nur die Energiekosten
in den letzten Monaten gestiegen sein können. Die Gaspreise fallen z B erst zum 1.4.

vlg MC

wobei die Wohnungsübergabe an einem 04. des Monats auf Wunsch des Vermieters stattfindet. Dieser übergibt an diesem Tag auch die
Schlüssel an den Nachmieter.

Wenn d. Schlüßelübergabe auf Wunsch d. VM erst am 4. stattfindet u., wenn Du fristgemäß gekündet hast, kann d. VM von Dir keine Mietzahlung bis zum 15. verlangen. Schließlich wollte d. VM d. Schlüsselübergabe am 4. u. nicht Du!
D. Kaution kann er tatsächlich bis zu 6 Monaten einbehalten.
Tip: Schlüsselübergabe mit Zeugen, dabei Protokoll anfertigen u. vom VM unterzeichnen lassen.
MfG ramses90.

Fehlende Punkte!

Der Mieter hat fristgerecht zum 31.03. gekündigt, aber einen Nachmieter gefunden der vom VM auch prompt angenommen wurde. So wurde die Wohnungsübergabe am 04.01. vollzogen und der Nachmieter erhielt die Schlüssel und nutzt die Wohnung seitdem, bezahlt aber erst seit dem 15.01. Miete!

Gestiegene Kosten weis der M durch Funk und Fernsehen, nur überlegt der M ob der Einbehalt dieser hohen Summe im Verhältnis gerecht ist!

Danke für die Antwort.Hier die fehlenden Punkte des Mieters:

Der Mieter hat fristgerecht zum 31.03. gekündigt, aber einen Nachmieter gefunden der vom VM auch prompt angenommen wurde. So wurde die Wohnungsübergabe am 04.01. vollzogen und der Nachmieter erhielt die Schlüssel und nutzt die Wohnung seitdem, bezahlt aber erst seit dem 15.01. Miete!

Gestiegene Kosten weis der M durch Funk und Fernsehen, nur überlegt der M ob der Einbehalt dieser hohen Summe im Verhältnis gerecht ist!

Hi,

Der Mieter hat fristgerecht zum 31.03. gekündigt, aber einen
Nachmieter gefunden der vom VM auch prompt angenommen wurde.

Wichtig für eine Antwort wäre die Information, ab wann der Mietvertrag wechselt.

So wurde die Wohnungsübergabe am 04.01. vollzogen und der
Nachmieter erhielt die Schlüssel und nutzt die Wohnung
seitdem, bezahlt aber erst seit dem 15.01. Miete!

Was steht dazu in den Mietverträgen?

Gestiegene Kosten weis der M durch Funk und Fernsehen, nur
überlegt der M ob der Einbehalt dieser hohen Summe im
Verhältnis gerecht ist!

Dies Überlegung hat der VM hier schon vorweggenommen.

vlg MC