Eigenbedarfanmeldung nach 8 Monaten

Hallo!

Gibt es eigentlich eine Untergrenze für eine Mietdauer, bis ein Vermieter Eigenbedarf anmelden kann? Ich frage mich wie das aussieht, wenn ein Mieter in eine Wohnung zieht, die auf seine Kosten renoviert und die Vermieter nur wenige Monate später Eigenbedarf an der Wohnung anmelden und ihm kündigen. Wäre es da ein Unterschied, ob es da 6 Monate oder 12 oder länger ist? Und kann der Mieter da irgendwie Schadensersatz für die Renovierungskosten einfordern?

Andernfalls wäre es ja eine recht ‚günstige‘ Möglichkeit für den Vermieter, sich eine Wohnung renovieren zu lassen.

Viele Grüße,
Swantje

Hallo!

Hallo

Gibt es eigentlich eine Untergrenze für eine Mietdauer, bis
ein Vermieter Eigenbedarf anmelden kann? Ich frage mich wie
das aussieht, wenn ein Mieter in eine Wohnung zieht, die auf
seine Kosten renoviert und die Vermieter nur wenige Monate
später Eigenbedarf an der Wohnung anmelden und ihm kündigen.

Nein es gibt dafür keine Mietdauer. Der eigenbedarf kann jederzeit angemeldet werden, aber er muss begründet sein.
Leider ist es für den Mieter schwer zu überprüfen ob das stimmt…

Wäre es da ein Unterschied, ob es da 6 Monate oder 12 oder
länger ist? Und kann der Mieter da irgendwie Schadensersatz
für die Renovierungskosten einfordern?

Da es eine gemietete Wohnung ist, ist der nutzniesser der renovierung der Eigentümer - das wäre ja auch nicht anders wenn Du ausziehst.

Andernfalls wäre es ja eine recht ‚günstige‘ Möglichkeit für
den Vermieter, sich eine Wohnung renovieren zu lassen.

U.U. ja. Wobei ich die Absicht nicht unbedingt sehen oder gar unterstellen würde.

Viele Grüße,
Swantje

Grüße

Hi,

Und kann der Mieter da irgendwie Schadensersatz

für die Renovierungskosten einfordern?

Ist denn ein Schaden entstanden? :wink:

Andernfalls wäre es ja eine recht ‚günstige‘ Möglichkeit für
den Vermieter, sich eine Wohnung renovieren zu lassen.

Es bleibt dabei die Frage offen, ob der M genau den selben Geschmack des VM trifft.

Leider ist es oft so, dass der Anspruch an einer Renovierung, Sanierung etc. meist sehr weit auseinanderliegen. IdR möchte der M Geld dabei sparen, der VM dageben geht es eher um Nachhaltigkeit und Qualität.

vlg MC