Jemand mietet zum 1. eines Monats eine Garage bei seinem Wohnungsvermieter, die Schlüsselübergabe erfolgt aber erst 3. des Monats, kann der Mieter die Miete von sich aus mit Verweis auf die späte Schlüsselübergabe um 1/15 kürzen?
Erbsenzähler
Auch keinen Gruß
Jemand mietet zum 1. eines Monats eine Garage bei seinem
Wohnungsvermieter, die Schlüsselübergabe erfolgt aber erst 3.
des Monats, kann der Mieter die Miete von sich aus mit Verweis
auf die späte Schlüsselübergabe um 1/15 kürzen?
Könnte sicherlich vor Gericht Erfolg haben, wenn für diesen Kleckerbetag sich ein Anwalt findet.
Mal im ernst, will der M sich gleich zu Beginn wegen einer Unpässlichkeit des VM das Vertragsverhältnis belasten? Wie soll bei einer Verfehlung des M der VM reagieren? Großzügig?
btw:
Es gab schon VM, die bei Korinthenkacker ihre Garage nach 3 Monaten an jemand anderen vermieten.
auch keinen Gruß
PS: Vielleicht arbeitet der M an seiner Höflichkeit und Toleranz, dann ist ein gegeseitiges Auskommen erträglicher.