Nebenkostenabrechnung/Wasseruhren

In einem 15 Parteien Mietshaus wurden im April des letzten Jahres (2008) endlich Wasseruhren in den Wohnungen installiert.
Bisher wurde der Wasserverbrauch in den Nebenkostenabrechnungen nach Quadratmetern abgerechnet - gleich, ob 1, 2 oder 3 Personen in den kleinen Wohnungen leben.
In der aktuellen Abrechnung für das vergangene Jahr, wurde der Wasserverbrauch erneut per Quadratmetern berechnet - obwohl die Wasseruhren bereits an ca.8 von 12 Monaten den tatsächlichen Verbrauch anzeigen.
Müsste der Wasserverbrauch nicht wenigstens für diese 8 Monate abgelesen und berechnet werden?
Es ist ja nicht einzusehen, dass für eine Wohnung mit nur einer Person das gleiche berechnet wird wie für Wohnungen der gleichen Größe - in denen 2 oder mehrere Personen leben.
Freue mich auf rege Teilnahme zu diesem Thema!

…aber wozu gibt es denn seit einigen Jahren die Pflicht der Vermieter zum Einbau dieser Wasseruhren, wenn niemanden interessiert, wie viel Wasser konkret von jeder Mietpartei verbraucht wird?
Ich war der Meinung - darum geht es dabei?!

Gruß, Anna

Hi Anna,

…aber wozu gibt es denn seit einigen Jahren die Pflicht der
Vermieter zum Einbau dieser Wasseruhren, wenn niemanden
interessiert, wie viel Wasser konkret von jeder Mietpartei
verbraucht wird?
Ich war der Meinung - darum geht es dabei?!

das Gesetz schreibt 1 (in Worten: eine) Abrechnung pro Jahr vor. Die Gesichter der Mieter möchte ich sehen, wenn sie für das Jahr, in dem die Zähler installiert werden, 2 Abrechnungen bezahlen sollen. Von dem Gezänk ganz abgesehen, das aus den unterschiedlichen Einbaudatümern resultieren könnte - kein Handwerker baut die an einem Tag ein.

Gruß Ralf

Moin,

…aber wozu gibt es denn seit einigen Jahren die Pflicht der
Vermieter zum Einbau dieser Wasseruhren, wenn niemanden
interessiert, wie viel Wasser konkret von jeder Mietpartei
verbraucht wird?

von welchem Bundesland sprechen wir? Bei uns gibt es diese Pflicht nicht. (Bei Kaltwasser)

Ich war der Meinung - darum geht es dabei?!

Gruß, Anna

Gruß vnA

auch keinen Gruß

…aber wozu gibt es denn seit einigen Jahren die Pflicht der
Vermieter zum Einbau dieser Wasseruhren,

Pflicht, woher kommt denn die Auffassung, daß Wassseruhreinbau Pflicht wäre?
Manche nennen es gutwill, verständnisvoll oder auch nur Modernisierung.

wenn niemanden
interessiert, wie viel Wasser konkret von jeder Mietpartei
verbraucht wird?
Ich war der Meinung - darum geht es dabei?!

Auch diese Auffassung trifft nicht wirklich. Viele sind der Meinung Wassseruhren zeigen den Wasserverbrauch genau an, das stimmt nur innerhalb der Anzeigetoleranz.

Weiterhin wird nicht der Verbrauch abgerechnet, sondern die Verbrauchs-Verhältnisse. Dies geht eben nur, wenn tatsächlich alle Mietparteien angeschlossen sind. Solange dies nicht der Fall ist, wird nach der vorherigen Methode abgerechnet und zwar bis zum dort üblichen Abrechnungszeitraum, auch wenn die Uhren bereits alle installiert sind.

Der Hintergrund ist das sogenannte Schwundwasser. Also der Fehlbetrag aus der Summe aller Einzelwasseruhren zur Hauptwasseruhr. Dieser Fehlbetrag wird auf alle nach dem jeweiligen Verbrauch gemäß zugeordnet. Wenn nur einer keine Wasseruhr hätte, würde dieser alleine diesen Fehlbetrag zugeordnet bekommen.

Schön für die anderen, aber leider ungerecht.

Gruß, Anna

vlg MC

PS:
VMer könnten mehrere Abrechnungen pro Abrechnunszeitraum anfertigen, soweit der VM alle diese Abrechnungen als Bestandteil einer Jahresabrechnung definiert. Nur würde es hier keinen Sinn machen und die unnütze Arbeit dafür anch auch keinen glücklich.