Kündigung + Renovierung

Hallo,

der Mieter lebt in einer angemieteten Wohnung eines größeren „Wohnungsbauunternehmens“ (keine Genossenschaft).
Im Mietvertrag steht folgender Wortlaut für die abschließende Renovierung:

„Bei Beendigung der Mietzeit hat der Mieter die Mieträume geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreparaturen (vgl. § …) befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlges oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter. Eine anderweitige Regelung kann getroffen werden, soweit der neue Mieter die ARbeiten auf seine Kosten - ohne Berücksichtigung im Mietpreis - übernimmt oder dieser dem Vermieter die entsprechenden Kosten erstattet.“

Der jetzige Mieter lebt seit 01.09.2007 in dieser Wohnung und wird für den 31.05.2009 kündigen (lebt also 21 Monate in der Wohnung).
Muss der Mieter überhaupt renovieren? Da ich die Wohnung vom Vormieter gestrichen und mit Fußboden übernommen habe weiß ich nicht wie der Vorher-Zustand überhaupt war.
Falls eine zeitanteilige Regelung iO ist (wie oben beschrieben): wie könnte man dies anwenden in dieser 2-Raum-Wohnung wenn Küche / Bad aller 3 Jahre und Wohn- und Schlafräume aller 5 Jahre zu renovieren sind, der Mieter aber weniger als 2 Jahre drin war? Könnte man dann zb mit dem Vermieter absprechen dass man zb Küche und WoZi renoviert, die anderen dafür aber nicht damit man auf eine normale Aufteilung kommt? Kann ja schlecht nur 2/3 der Küche und 2/5 vom WoZi renovieren *g*.

ich hoffe es war ausführlich und (fast) eindeutig was ich möchte *g*
Danke für eure (evt.) Antworten

Tobi@s

Ja, war eindeutig…

Schönheitsreparaturen sind ein dehnbarer Begriff im Jura.

Ich bin selbst Vermieter und bin froh, wenn die Wohnung bewohnbar übergeben wird, also Wände und Decken weiss, Dübellöcher zu.

Es gibt Vermieter, die behalten die Kaution, weil Wasserflecken auf den Fliesen sind.
Es gibt Vermieter, die unter Schönheitsreparaturen auch das Streichen der Türen und Heizkörper verstehen.

Diese anteilige Berechnung läßt sich (zeitmäßig) dann auch auf den Vermieter abwäzen.

Mein Tipp: Vermieter fragen!