Gehandelt auf Anweisung der Vermieters

Hallo zusammen,

weis einer wie die rechtliche Situation bei folgendem Fall ist?

vor der äußeren Eingangstür (Außentür) ist ein Ziergitter mit Messingüberzug angebraucht. Der Vermieter klingelt und beschwert sich: Er habe vergestellt, dass das Gitter schon länger nicht mehr gereinigt wurde. Nun müsse der Mieter es mit Wurzelbürste und Scotchband richtig abgeschrubben. Das sei richtig arbeit.
Der Mieter macht sich eine Tage später daran das Gitter wie vom Vermieter beschrieben zu säubern. Kurz nachdem er fertig ist klingelt es erneut und der Vermieter beschwert sich, dass das Gitter kaputt sei. Der Messingüberzug sei weggeschrubbt.

Muss der Mieter das Gitter bezahlen, obwohl er nur nach Anweisung der Vermieters gehandelt hat?

Lautete die fiktive Anweisung das Ding zu zerstören?

Entweder ist hier jemand zu doof zu putzen oder jemand will sich ein neues Gitter bezahlen lassen.

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