Hallo an alle!
folgender Fall:
A und B wohnen zusammen in einer WG,wobei C zuvor als Vorgänger von A fünf Jahre mit B zusammen gewohnt hat.Dieser C hatte zwei Hunde,welche im Flur und zwei Zimmern Kratzer hinterlassen haben.C wäre auch bereit,diese zu entfernen,damit A und B keinen Ärger bei der Wohnungsübergabe hätten.Nun ist es aber fraglich,inwiefern der Vermieter gar verlangen kann,dass die Dielen nach ca.8-ev.10 Jahren abgeschlifen werden?!
A fragte mit Fotos bei der Gesellschaft nach,welche antwortete das dies Schäden seien welche von Mieter behoben werden müssen.Ist das rechtens?A und B engagierten einen erfahrenen Tischler T,welcher versicherte das die Dielen ein und für sich sehr weich und empfindlich sind.Darum sei zu erwarten,dass natürlich Kratzer usw entstehen und diese Hundekratzer laut ihm locker als normale Abnutzungsschäden zu betrachten sind,da sie nicht weiter tief sind.Jedoch leider sichtbar(schwarz).A,B und C befürchten,dass die Baugesellschaft sich durch ein teures Abschleifen(ca.2.500 Euro)bereichern will und würden gerne wissen,was genau als Schaden an den Dielen definiert wird.Bis jetzt wurde nur „Brandlöcher“ und „tiefe Kratzer“ gefunden…Scheint alles sehr ungenau und schwammig?Jeder hat leider dazu auch eine andere Meinung…auf was kann man nun vertrauen??
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!