Dielenboden abschleifen-kann der VM das verlangen?

Hallo an alle!

folgender Fall:

A und B wohnen zusammen in einer WG,wobei C zuvor als Vorgänger von A fünf Jahre mit B zusammen gewohnt hat.Dieser C hatte zwei Hunde,welche im Flur und zwei Zimmern Kratzer hinterlassen haben.C wäre auch bereit,diese zu entfernen,damit A und B keinen Ärger bei der Wohnungsübergabe hätten.Nun ist es aber fraglich,inwiefern der Vermieter gar verlangen kann,dass die Dielen nach ca.8-ev.10 Jahren abgeschlifen werden?!
A fragte mit Fotos bei der Gesellschaft nach,welche antwortete das dies Schäden seien welche von Mieter behoben werden müssen.Ist das rechtens?A und B engagierten einen erfahrenen Tischler T,welcher versicherte das die Dielen ein und für sich sehr weich und empfindlich sind.Darum sei zu erwarten,dass natürlich Kratzer usw entstehen und diese Hundekratzer laut ihm locker als normale Abnutzungsschäden zu betrachten sind,da sie nicht weiter tief sind.Jedoch leider sichtbar(schwarz).A,B und C befürchten,dass die Baugesellschaft sich durch ein teures Abschleifen(ca.2.500 Euro)bereichern will und würden gerne wissen,was genau als Schaden an den Dielen definiert wird.Bis jetzt wurde nur „Brandlöcher“ und „tiefe Kratzer“ gefunden…Scheint alles sehr ungenau und schwammig?Jeder hat leider dazu auch eine andere Meinung…auf was kann man nun vertrauen??
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!!

Hallo,

noch mal für meine Begriffe, Mieter bzw deren Hund verursacht schwarze kratzer im Boden, Objekt ist 8-10 angemietet.
So habe ich das versanden - korrigier mich wenn es nicht stimmt.
Wenn dem nun so ist, dann kann ich nicht nachvollziehen warum die Mieter den selbst bzw durch deren Tiere verursachten Schaden nicht beheben wollen… M. E. gilt doch Verursacher-Prinzip.

Grüße

Vollzitat gelöscht

Man muss hier unterscheiden zwischen natürlicher Abnutzung und übermäßiger Beanspruchung.
Insofern muss man auch betrachten, welche Lebensdauer dem Boden zugesprochen wird.
Vermieter sparen gern an der Qualität, da billig. Wenn also ein Gutachter der Meinung ist, es wurde mangelhaftes Material verarbeitet, dann habt ihr gute Karten.
Wenn aber ein Boden nach 10 Jahren abgeschliffen werden muss, weil ein Hund ihn zerstört hat, dann ist es auch logisch, dass dies nicht der Vermieter zahlt.
Überlegt euch mal, was ihr an Miete zahlt und wie es dem Vermieter geht, wenn 2500 Euro Renovierungskosten auf ihn zu kommen, weil ein Hund den Boden zerkratzt hat.

Man muss hier unterscheiden zwischen natürlicher Abnutzung und
übermäßiger Beanspruchung.

Soweit einverstanden - fallen schwarze Kratzer für dich unter natürliche Abnutzung?

Insofern muss man auch betrachten, welche Lebensdauer dem
Boden zugesprochen wird.

Ebenfalls einverstanden - nur nicht beachtet dass der Boden nicht defekt sondern nachbearbeitet werden muss. Er ist ja nicht defekt sondern abgenutzt.

Vermieter sparen gern an der Qualität, da billig.

Ganz falscher Ansatz, generell halte ich das für eine Unterstellung und Spekulation - beides mag ich nicht…!

Wenn also
ein Gutachter der Meinung ist, es wurde mangelhaftes Material
verarbeitet, dann habt ihr gute Karten.

Meines Wissens war die Rede von einem Schreiner - das ist noch lange kein Gutachter und schon gar nicht einer der vom Gericht zugelassen ist. Somit hat sein Wort vor Gericht kein Gewicht.

Wenn aber ein Boden nach 10 Jahren abgeschliffen werden muss,
weil ein Hund ihn zerstört hat, dann ist es auch logisch, dass
dies nicht der Vermieter zahlt.

??? Ich verstehe die Logik nicht…

Überlegt euch mal, was ihr an Miete zahlt und wie es dem
Vermieter geht, wenn 2500 Euro Renovierungskosten auf ihn zu
kommen, weil ein Hund den Boden zerkratzt hat.

Den Sinn hinter dieser Aussage kann ich auch nicht wirklich deuten, bedarf auch Erklärung.

Grüße