Hallo zusammen,
was ist besser?
Abrechnung der Heizkosten nach:
- Kubikmeter Raumluft
- Abrechnung nach QM Wohnfläche mit 30% Flächen und 70% Verbrauchsabhängigkeit
WIr kann man sowas ausrechnen?
Wie ist das einzuschätzen wenn es sich um ein DG handelt mit Schrägen?
Da ist ja QM Wohnfläche erst ab DIN Höhe Decke usw. Wird die Raumfläche auch danach bemessen?
Grüße
Melchior!
Hallo,
nach Raumluft schon gar nicht!
Heizkostenverordnung
Heizungsanlage oder Wärmelieferungen (§ 7)
Bei Versorgungsanlagen für Wärme sind zwischen 50 und 70 Prozent der Betriebskosten der zentralen Heizungsanlage über die Nutzer ihrem erfassten Wärmeverbrauch nach zu verteilen. Die übrigen Kosten können nach Wohn- bzw. Nutzfläche verteilt werden. Dies gilt auch für Kosten bei Wärmelieferung.
Ist doch alles geregelt - oder?
Christian
Hallo,
gaengig ist nach Wohnflaeche abzurechnen (bzw anteilig), nie nach Volumen.
Zur Wohnflaeche unter Dachschraegen zaeehlt Alles ueber 2 Meter Deckenhoehe, dazu der Bereich von 1 bis 2 Meter zur Haelfte.
Gruss Helmut
Hallo,
dazu steht etwas in der Heizkostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR00…), insbesondere § 7 Absatz 1 Satz 5 („Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.“)
Lustigerweise steht in § 8 nichts über umbauten Raum. => Die Kosten der Wärmeversorgung kann man durchaus nach umbautem Raum abrechnen, auch wenn es wenig üblich ist, aber die Kosten der Warmwasserversorgung nicht.
Gruß