Fehlerhafter Abschlag in Nebenkostenabrechnung

In einer Nebenkostenabrechung für 2008 wurde ein falscher Abschlag (120€ statt 140€) angegeben und beim Vermieter umgehend reklamiert. Auch für 2007 erfolgte die Abrechnung auf Grundlage des falschen Abschlages, dies fiel jedoch erst bei der Abrechnung in diesem Jahr auf.
Kann dieser Differenzbetrag von 12 x 20€ noch gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden oder gilt eine Nebenkostenabrechnung mit Annahme der Rückzahlung als anerkannt.

Hallo,

mit der Rückzahlung ist der Saldo und damit die „überhöhten“ Vorauszahlungen ausgeglichen.

Christian

Natürlich!

Gruß!

Horst

Hallo,

es geht nicht um zu hohe Abschläge, die mit der Rückzahlung ausgeglichen werden, sondern darum, dass 140 Euro/Monat bezahlt wurden, in der Abrechnung aber nur 120 Euro/Monat stehen. Folglich fehlen in der Abrechnung 240 Euro, die bereits bezahlt wurden.

Gruß, Niels

Stimmt
owt