Mietvertrag : Sonstige Vereinbarungen

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Mär 2009

Guten Abend,
eine übersichtliche Frage.
Kann ein Vermieter ohne Gründe sonstige Vereinbarungen, die schriftlich neben dem Mietvertrag festgehalten worden sind, kündigen?
(In Österreich)
Bitte um rasche Expertenantwort, am liebsten samt Paragraphen (der Vermieter ist sehr hartnäckig)

Mfg benjamin

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mietvertrag : Sonstige Vereinbarungen

    Guten Abend,
    eine übersichtliche Frage.
    Kann ein Vermieter ohne Gründe sonstige Vereinbarungen, die
    schriftlich neben dem Mietvertrag festgehalten worden sind,
    kündigen?
    (In Österreich)
    Bitte um rasche Expertenantwort, am liebsten samt Paragraphen
    (der Vermieter ist sehr hartnäckig)

    Hallo benjamin,

    ich glaube, auch in Österreich können Vetragsbedingungen nur im beiderseitigen Einvernehmen der Vertrgspartner durchgeführt werden.
    Inwieweit zwingende Gründe vorliegen, die der Mieter anerkennen muß, davon leben Anwälte und Gerichte; bei vernünftiger Begründung wird (muß aber nicht!) meistens der andere Vetragspartner aus Fainess oder im Interesse eines guten Vertragsverhältnisse nachgeben. Wenn ein Vermieter schriftliche Vereinbarungen ohne Angaben von Gründen kündigen will, dann ist das allerdings ein ganz schlechter Stil, der den Widerspruch geradzu herausfordert.

    Wolfgang D.

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