folgender Fall: Ein Mieter hält zwei Katzen, wofür auch die Einwilligung des Vermieters vorliegt. Darin ist auch geregelt, dass Schäden durch die Katzen an der Wohnung durch den Mieter beseitigt werden. Ist die vorhandene Raufaser Tapete Bestandteil der Wohnung oder gehört tapetzieren zum normalen Renovieren?
Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Wohnung bei Einzug renoviert werden musste und bei Auszug somit nichts mehr gemacht werden muss.
Es wurde vom Mieter bei Einzug die vorhandene Raufaser Tapete gestrichen. Muss neu Tapeziert werden, wenn Schäden an der Tapete entstehen? Oder gehört das zu der Renovierung bei Einzug, die der neue Mieter übernehmen muss?
Der Mieter musste weiterhin beim Einzug das Badezimmer neu tapetzieren, weil die Tapete verschimmelt war. Da ist doch kein Unterschied, ob verschimmelt oder zerkratzt?
Warum selbstredend? Wenn tapetzieren zum renovieren gehört,
muss das doch der Nachmieter übernehmen!?
Diese Frage kommt hier so regelmäßig, daß schon Schimmel drauf wächst
Also, Schadesersatz hat nichts mit einer Vereinbarung im Vertrag zu tun, soweit der gesunde Menschenverstand. Ist denn der Schadensersatz vertraglich ausgeschlossen worden?
Müsste der Vormieter dann also auch das Bad tapetzieren, wenn
Schimmel an der Tapete ist?
Derjenige, der den Schimmel verursacht hat bezahlt auch die Instandsetzung, daß hat nichts mit Renovierung zu tun, gähn.
Ein Mieter hält zwei Katzen, wofür auch die Einwilligung des Vermieters vorliegt. Darin ist auch geregelt, dass Schäden durch die Katzen an der Wohnung durch den Mieter beseitigt werden.
Wenn die Katzen die Tapete zerkratzen, musst du die Tapete erneuern…