Kündigungsklausel für den Vermieter rechtens?

Hallo,

folgender Fall hatte sich zugetragen und zwar kam eine Kündigung ins Haus geflattert vom Vermieter, dass er fristgerecht den unbefristeten Mietvertrag kündigt mit 3 Monaten Frist mit dem offiziellen Grund des Verkaufs der Wohnung.

Weiterhin ermächtigte/bevollmächtigte er den Käufer der Wohnung zur Kündigung desselben Mietvertrages mit der Absicht des Eigenbedarfs.

Als der originale Mietvertrag dann nochmal durchgeschaut wurde, fand sich doch tatsächlich im Kleingedruckten eine Klausel, dass der Vermieter auch kündigen darf mit 3-Monats-Frist.

Deswegen wollte ich jetzt gerne mal wissen, ob so eine Klausel im unbefristeten Vertrag rechtens ist und ob eine Kündigung mit Absicht des Verkaufes sowie eine Bevollmächtigung des Käufers zur Kündigung mit Eigenbedarf überhaupt zulässig ist.

Wäre schön wenn mir das jemand mal erklären könnte.

Danke schonmal im Voraus.
Gruss,
MTC

Hallo,

folgender Fall hatte sich zugetragen und zwar kam eine
Kündigung ins Haus geflattert vom Vermieter, dass er
fristgerecht den unbefristeten Mietvertrag kündigt mit 3
Monaten Frist mit dem offiziellen Grund des Verkaufs der
Wohnung.

Weiterhin ermächtigte/bevollmächtigte er den Käufer der
Wohnung zur Kündigung desselben Mietvertrages mit der Absicht
des Eigenbedarfs.

Das macht das Gesetzt schon - braucht der VM nichts zutun.

Als der originale Mietvertrag dann nochmal durchgeschaut
wurde, fand sich doch tatsächlich im Kleingedruckten eine
Klausel, dass der Vermieter auch kündigen darf mit
3-Monats-Frist.

Deswegen wollte ich jetzt gerne mal wissen, ob so eine Klausel
im unbefristeten Vertrag rechtens ist und ob eine Kündigung
mit Absicht des Verkaufes sowie eine Bevollmächtigung des
Käufers zur Kündigung mit Eigenbedarf überhaupt zulässig ist.

Gegen Eigenbedarf kann man nichts machen. Es gibt höchstens ein Paar sachen die es hinauszögern, aber nicht aufhalten.

Natürlich kann der VM kündigen - kann der M doch auch.
Die Kündigungsfrist be Kündigung seitens VM ist gestaffelt,
bis 5 Jahre Mietrdauer 3mon,
5-8 Jahre 6 und über 8 Jahre 9 Monate.

Wäre schön wenn mir das jemand mal erklären könnte.

Danke schonmal im Voraus.
Gruss,
MTC

Grüße

Hallo,

zulässige Kündigungsgründe sind in § 573 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html) genannt. Zu beachten ist Absatz 4: „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam“, d.h. was auch immer im Mietvertrag steht, kann den Vermieter nicht besser stellen, als er aufgrund der gesetzlichen Regelung sowieso gestellt wäre, weil es dann unwirksam wäre.

Eigenbedarf ist ein zulässiger Kündigungsgrund. Mit Eigen-Bedarf ist aber wirklich der eigene Bedarf des jeweils aktuellen Vermieters gemeint. Vor der Eintragung des Eigentümerwechsels in das Grundbuch kann der Alteigentümer nicht mit dem Eigenbedarf des neuen Eigentümers argumentieren. Das kann nur der neue Eigentümer selbst und auch das erst, nachdem er als Eigentümer im Grundbuch steht.

Die Fristen sind in § 573c BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html) aufgezählt. Auch hier gilt: „Eine zum Nachteil des Mieters […] abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Unterm Strich muss man davon ausgehen, dass eine pauschale Klausel mit dem Inhalt, „dass der Vermieter auch kündigen darf mit 3-Monats-Frist“, unwirksam ist. Es gilt die gesetzliche Regelung.

Gruß