Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

Kurz vor Auszug aus einer Wohnung beschädigt der Mieter eine Türe der Wohnung. Der Mieter sagt die Übernahme der Kosten zu, wobei vereinbart wird, dass die Türe erst nach Auszug der Mieters repariert wird.

4 Monate nach Auszug erhält der Mieter eine Abrechnung. Diese Abrechnung sieht wie folgt aus.
Mietkaution
./. Rechnung der Türe
./. Rechnungen über vielfältige Reparaturarbeiten, die vom Mieter so nie akzeptiert wurden
./. noch offene Nebenkosten
ergibt eine Forderung an den Mieter anstelle einer Rückzahlung der Kaution.

Der Mieter widerspricht und sagt nochmals die Bezahlung der Rechnung der Türe sowie der Nebenkosten zu. Der Mieter fordert die Differenz der Mietkaution ein.

Der Vermieter meldet sich nicht mehr.

Kann der Mieter einen Mahnbescheid schicken? Falls ja, soll der Mieter die Verrechnung der Nebenkosten mit der Mietkaution beibehalten oder separat abwickeln? Müssen im Mahnbescheid Zinsen berücksichtigt werden, falls ja, ab wann? Ab Mietvertragsende?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Emily

Hallo,

gibt es ein Übergabeprotokoll vom Auszug?

Gruß

Ja, gibt es!

dann kommt es drauf an, was dort drinne steht. Hat jemand Schäden verursacht und ist dort vermerkt, dann haftet man dafür und die Kaution kann notfalls einbehalten werden. Dafür ist sie ja da.

Stehen dort allerdings keine Schäden drin, sollte man sich mal an einen Anwalt wenden.

Gruss Daniel

dann kommt es drauf an, was dort drinne steht. Hat jemand
Schäden verursacht und ist dort vermerkt, dann haftet man
dafür und die Kaution kann notfalls einbehalten werden. Dafür
ist sie ja da.

Genau. Auch mal ins Übergabeprotokoll beim Einzug schauen, vielleicht waren dort auch schon die jetzt bemängelten Schäden vermerkt. Sowas wird aber leider häufig vergessen.
Wenn natürlich neue Schäden vorhanden und vermerkt sind, sollte man ggfs. nochmal prüfen, ob diese auch wirklich selbst verschuldet sind. Zum einen kann es sich um ganz normale Abnutzung handeln, die eben mit der Mietzahlung auch schon abgegolten ist. Oder es könnte sich um Schäden handeln, die in der Beschaffenheit der Wohnung begründet sind. Da gibt´s x-Möglichkeiten. Als Beispiel will ich mal meine Studentenbude anführen. Hier hatte der Vermieter ein Dachgeschoß ausgebaut. Der Boden war aber so beschaffen, dass dieser geringfügig nachgab. Dies hatte im Bad zur Folge, dass die Fliesen brachen resp. Risse bekamen. Diese Schäden waren selbstvertsändlich vom Mieter verursacht aber eben nicht verschuldet.
Leider versuchen viele Mieter über solche Geschichten den ehemaligen Mietern unberechtigt Geld aus der Tasche zu ziehen.

Stehen dort allerdings keine Schäden drin, sollte man sich mal
an einen Anwalt wenden.

Notfalls reicht vielleicht auch der Mieterverein. Das ist meist günstiger. Zudem kennen die vielleicht auch die Maschen bestimmter Vermieter.

Gruß