Untermieter - Kündigen

Hallo,

mal angenommen A hat ein Haus gemietet und wohnt dort nun mit 5 Leuten zusammen, die als Untermieter mit ihm einen Vertrag haben und seinen 2 Kleinkindern.
Nun hat A den Verdacht das einer der Untermieter in seinem Zimmer Drogen konsumiert (Geruch und Verhalten des Untermieters).
Dies will A auf keinen Fall und der Untermieter streitet dies ab, obwohl auch alle anderen Untermieter diesen Verdacht bestätigen.
Hat Vermieter A nun das Recht dem Untermieter mit 3monatiger Frist zu kündigen?

Vielen Dank
Stefan

Hallo,

sofern der Hauptmieter nur einen Teil der Wohnung vermietet und einen anderen Teil selbst bewohnt, kann er jederzeit auch ohne Grund (!) kündigen.

* In jedem Fall gemäß § 573a Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 573c Absatz 1 BGB. Frist: 6 bis 12 Monate, je nachdem, wie lange der Untermieter schon da ist.
* Falls die untervermieteten Räume möbliert waren, gemäß § 549 Absatz 2 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 573c Absatz 3 BGB. Frist: ein halber Monat (spätestens zum 15. mit Wirkung zum Monatsende).

Ob der Verdacht auf Drogenkonsum begründet ist, ist unwichtig.

Gruß