Einbau ohne Erlaubnis und Nebenkosten

Hallo,

darf ein Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters eine Falttür in seinen Räumlichkeiten anbringen?

Angenommen es gäbe nur einen Wasserzähler und einen Stromzähler in einem Haus, in dem ein Stockwerk vermietet ist. Wie könnte man die Nebenkosten für den Mieter ermitteln? Einfach die Hälfte nehmen?

Gruss
Christian

Hallo Christian,

darf ein Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters eine Falttür in
seinen Räumlichkeiten anbringen?

Es handelt sich sehr wahrscheinlich um eine bauliche Veränderung. Die ist genehmigungspflichtig.

Es wird vermutlich darauf hinauslaufen, dass der Vermieter vom Mieter verlangt eine Rückbauverpflichtung einzugehen.

Angenommen es gäbe nur einen Wasserzähler und einen
Stromzähler in einem Haus, in dem ein Stockwerk vermietet ist.
Wie könnte man die Nebenkosten für den Mieter ermitteln?
Einfach die Hälfte nehmen?

Der Wasserverbrauch kann nach m² Wohnfläche oder nach Personenzahl auf die Nutzer umgelegt werden.

In Bezug auf den Strom sollte man über den Einbau eines Zwischenzählers nachdenken.

Gruß Rotraut

Hi, dürfen darf er das schon, eine Falttür einbauen. Allerdings muß er die beim Auszug, auf Verlangen des VM, zurück bauen.

Zumindest für d. Strom sollte, wie schon geschrieben, ein Zwischenzähler eingebaut werden.
Wasserkosten nach qm berechnen, kann zu groben Ungerechtigkeiten führen! Eine Person in einer 100 qm Wohnung zahlt dann mit Sicherheit die Wasserkosten für 4 Personen in ´ner 70 qm Wohnung mit.
So gesehen, passt das dann auch nicht wenn die Kosten einfach halbiert werden.
MfG ramses90.