Hallo,
Wenn es aber keine gesetzliche Vorschrift für einen
Zwischenzähler gibt […]
eine „gesetzliche Vorschrift für einen Zwischenzähler“ gibt es zwar wirklich nicht, aber:
[…] wie kann ein Mieter dann begründen, dass
er diese Kosten für Allgemeinstrom nicht übernimmt?
Der Mieter braucht nicht zu begründen, dass er Kosten nicht übernimmt. Ganz im Gegenteil: Der Vermieter muss begründen, welche Kosten er vom Mieter erstattet haben will, und das wird ihm ohne Zähler nicht gelingen.
Der Vermieter scheint von der falschen Voraussetzung auszugehen, dass die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter selbstverständlich ist. Tatsächlich stellt der Gesetzgeber sich das so vor, dass - sofern nichts anderes vereinbart ist - die Betriebskosten mit der Miete abgegolten sind. Damit der Mieter überhaupt irgendwelche Betriebskosten tragen muss, bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, einer rechtzeitigen Abrechnung, und die Abrechnung muss nachvollziehbar sein. Der Mieter muss aus der Abrechnung erkennen können, welche Kosten insgesamt entstanden sind und welchen Teil er tragen muss.
In der von dir geschilderten Konstellation kann das nicht funktionieren. Der Vermieter weiß ja selber nur die Summe aus „Vermieterstrom“ und „Allgemeinstrom“. Dass er seinen eigenen Strom alleine bezahlen muss, dürfte dem Vermieter wohl klar sein. Dass er den Allgemeinstrom nur dann nicht selbst bezahlen muss, wenn er ihn korrekt berechnen kann, sollte ihm mal klar werden. Der Rest ergibt sich dann von selbst.
Quasi: kein Zwischenzähler - keine Werte - kein Geld?
Ja, wie soll die Abrechnung denn sonst aussehen? Irgendwelche Werte müssen doch in der Abrechnung stehen, wo kommen die denn her? Angenommen, der Vermieter wollte 100 Euro haben, dann muss er doch sagen können, wie viele Kilowattstunden den 100 Euro entsprechen und wie er auf diese Kilowattstundenzahl kommt. Ist die Kilowattstundenzahl denn vom Himmel gefallen oder ihm im Traum zugeflüstert worden oder hat er sie einfach mal irgendwie geraten?
Gruß