Liebe Experten,
gesetzt den Fall ein Objekt wurde seit Jahren selbst verwaltet, ist seit vielen Jahren ohne Mieterhöhung und mit NK nach Abrechnung vermietet und nun wird durch Beschluss der ETG eine Hauverwaltung bestellt.
Im Mietvertrag wäre eine Klausel: "Die gesetzlichen Rechte des Vermieters, eine Zustimmung zur Mietzinsanpassung bzw. Anpassung der Nebenkosten zu verlangen, finden auch dann Anwendung, wenn der Mietvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist (z.B. Veränderung der ortsüblichen Vergleichsmiete, bauliche Maßnahmen, Veränderungen der Betreibskosten, Kapitalkosten etc.)
Könnten die Kosten für die Hausverwaltung ohne vorheriger Mitteilung zu den Nebenkosten abgerechnet werden man es formlos bei der Abrechnung mitteilt?
Recht herzlichen Dank, wäre super wenn wir Infos zu unserer Diskussion bekommen.
Schönen Tag noch!
Claudia