wenn ein Mieter 30 Jahre in einer bereits 50 Jahre alten Wohnung gewohnt hat, muß er dann ggf Fliesen entfernen auch wenn die Wohnung Generalsaniert werden muß?
Hallo erstmal,
wenn ein Mieter 30 Jahre in einer bereits 50 Jahre alten
Wohnung gewohnt hat, muß er dann ggf Fliesen entfernen auch
wenn die Wohnung Generalsaniert werden muß?
Sind ein bisschen wenig Infos.
Zieht der Mieter komplett aus und nach der Sanierung nicht wieder ein?
Hat der Mieter die Fliesen selbst angebracht? Wenn ja, was wurde vereinbart bezüglich Auszug - entfernen oder nicht?
Wenn Fliesen schon bei Einzug vorhanden, ist ein Entfernen durch den Mieter nicht erforderlich.
Bleibt der Mieter in der Wohnung? Fliesen von Mieter selbst angebracht? usw.
Gruss Sid
Der Mieter zieht komplett aus, der Fliesenspiegel in der Küche war nur ein kleines Stück, wurde komplett durchgefliest, weiterhin wurde hinter Gasöfen (mussten vom Mieter selbst angeschaft werden) Fliesen angebracht werden.
Es gibt keine Zentralheizung, die Elektrischen Leiungen und die Wasserleitungen sind noch original vom Bau des Hauses aus 1952. Der Mieter muß sämtliche Holzdecken entfernen und die Bodenbeläge. Die Tapetten jedoch nicht, daher die Frage, ob in der Küche und hinter den Öfen de Fliesen entfernt werden müssen. Die Dame der Hausverwaltung sagt ja, der andere Mieter, der auch aus so einer Wohnung augezogen ist, musste nichts dergleichen machen.
Hallo
Wurde denn alles was entfernt werden muss vom Mieter angebracht? Auch Holzdecken und Bodenbeläge?
Bin kein totaler Experte, aber hochwichtig ist dann eben die Frage -was wurde vereinbart für den Fall des Auszugs?
Meine Meinung: alles was vom Vermieter angebracht ist, ist nicht zu entfernen.
Gruss Sid
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